Darf man mit zwei Personen in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben?
Bzw. wie viel Quadratmeter müssen mindestens für zwei Personen vorhanden sein? (Ich meine nicht das persönliche Empfinden, sondern die Vorgaben vom Staat).
6 Antworten
Meiner Ansicht nach kommt es nicht zwingend auf die Anzahl der Zimmer an, sondern auf die Größe der Wohnung.
Der Einzug sollte bzw. muss dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser muss im Regelfall dann auch zustimmen, eine Zustimmung des Vermieters ist nicht notwendig, wenn es sich um den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner handelt, aber dennoch sollte der Vermieter darüber informiert werden.
Eine Verweigerung wäre z.B. nur dann möglich, wenn der Wohnraum dann überbelegt sein würde, dabei kann man als Richtlinie pro Person von min. 9 qm ausgehen, es würde dann also schon eine Wohnung mit 20 oder 25 qm ausreichen, dass der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern dürfte, zumindest in Bezug auf eine Überbelegung nicht.
Es gibt zwar in einigen Bundesländern das WAG, aber es gibt nicht solche Wohnungen die dort zu Grunde gelegt werden. Ich bin seit vielen Jahren im Wohnungsgeschäft tätig, aber eine 9 qm Wohnung hatte ich noch nie.
Wenn du also ein 1 Zim-Whg mit z.B. 20 qm mietest, können dort durchaus auch 2 Personen wohnen. Nur der Vermieter könnte dir da noch eine Auflage machen. Auf Dauer ist das natürlich kein gutes Wohnverhältnis.
Richtwert sind 10m²/p.P Erwachsener, 6 für Kinder.
Die Mindestquadratmeterzahl beträgt pro Erwachsene Person 9 m² und pro Kind bis zu sechs Jah- ren 6 m². Dies regelt § 9 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW)5.
Vorgaben vom Staat gibt es diesbezüglich meiner Kenntnis nach nicht.
Es sei denn, Du meinst Arbitslosengeld 2 - es gelten ca. 50 qm für den 1. Erwachsenen und ca 15 qm für jede weitere Person.