Darf man mit einem RTW rumfahren, obwohl man kein einsatz hat?
4 Antworten
Klar. Besorgungsfahrten, andere Wache besetzen, tanken fahren, waschen fahren, Transportscheine im Krankenhaus abholen, zu verschiedenen Werkstätten fahren, alles an der Tagesordnung. Ohne solche Dienstfahrten ginge der Dienstbetrieb gar nicht. Hauptsache die Leistelle weiß Bescheid und in der Rettungsmittelvorhaltung entstehen keine Lücken.
Ja, wenn ich denn mal Dienst habe die Tagesordnung... Vorallem das Fleisch ist von meinen Tieren, was will man mehr?
Wenn man weiß, woher das Fleisch und das Gemüse etc kommt, ist das natürlich noch besser!
Ja...
Zur Tankstelle, zum Bäcker/Einkaufen, zur Waschanlage, zu einer anderen Wache, zur Werkstatt...
Natürlich abgesprochen mit den Vorgesetzen und mit der Leitstelle. Man muss immer einsatzbereit sein.
Selbstverständlich ja, aber die zuständige Leitstelle wird darüber informiert. Versorgungsfahrten, d.h. Essen holen, Fahrten zur Fahrzeugwäsche, Tanken, andere Erledigungen, all' dies sind Gründe auch außerhalb eines Notfalls mit dem Rettungswagen zu fahren. Solche Fahrten erfolgen allerdings dann immer selbstverständlich OHNE Sondersignal, da Sonder- und Wegerecht natürlich an gewisse rechtliche Voraussetzungen angebunden sind (§§35, 38 der Straßenverkehrsordnung- StVO). Der jeweilige Arbeitgeber, kann in Dienstverordnungen bestimmte Regelungen erlassen.
Mfg
Aus anderen Gründen, ja. Allerdings natürlich nur ohne Sirene dann.
Genau, schnell zum Traditionsmetzger im vorbeifahren...