Darf man mit einem Autoführerschein ein Motorrad mid 50ccm fahren?

4 Antworten

Hallo.

Im Klasse B sind die Führerscheinklassen AM und L enthalten.

Also Kleinkrafträder50 ccm 45 km h. schnell. In den neuen Bundesländer bis 60 km h.

Mit Gruß

Bley 1914


AgentPrimat 
Fragesteller
 17.06.2018, 21:13

Wie meinst du das mit den „neuen Bundesländern“?

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Bley1914  18.06.2018, 10:48
@AgentPrimat

EX SBZ oder DDR wenn diese vor 1992m in den Verkehr gekommen sind.

Andere gibt für AM auch nicht.

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Kommt drauf an, wann du den Schein gemacht hast. Mit der aktuellen Klasse B darfst du nur 50ccm-Kleinkraftrafträder und Mofas fahren.

Ein 50ccm-Motorrad wie die Kreidler FLorett RS darfst du nur fahren, wenn du die ehemalige Klasse 3 vor 1980 gemacht hast. Diese beinhaltet Klasse A1.

Nur Fahrzeuge der Klasse AM dürfen mit B gefahren werden und da gibt es riesen Unterschiede wie schnell das Ding sein darf kommt auf Baujahr und Zulassung an ob 40 ,45,50 oder sogar 60 km/h .

Zum 1. August 1960 wurde die Führerscheinklasse neu aufgeteilt in Klasse 5: Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben. 

Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden .

Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung eine Vorschriftenänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder von 50 km/h auf 45 km/h reduzierte. 

In der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, für die ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt. 

Gemäß dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDR“ als Kleinkrafträder, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind .

Und 50er sind keine Motorräder nur Mofa Mopeds Mokicks und Kleinkrafträder .

AM_ Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren

Wenn das KRAD auch bauartbedingt nicht schneller als 40Km/h (Ausnahmen bei Kleinkrafträdern die seinerzeit schneller liefen) fährt dann ja.