Darf man mit den Mofaführerschein eine Begleitperson mitnehmen (Baden-Württemberg)?

3 Antworten

Hallo Antonio2000,

diese Frage kann ich Dir beantworten. Die Antwort gilt nicht nur für Baden Württemberg, sondern für ganz Deutschland!

Und da die Frage immer wieder gestellt wird, was passiert wenn man von der Polizei:

  • auf einer Mofa zu zweit angehalten wird oder
  • auf einem zweisitzigen Roller, egal ob mit oder ohne zweite Person, angehalten wird

und man nur im Besitz einer Prüfbescheinigung ist, gehe ich etwas ausführlicher auf die Frage ein.

Zur Mofa:

Eine Mofa kann nur einsitzig sein, weil es sonst schlichtweg keine Mofa ist.

Wer auf der Mofa eine zweite Person mitnimmt, obwohl nur ein Sitzplatz vorhanden ist, begeht keine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit wegen der Mitnahme der zweiten Person ohne Sitzplatz. Diese Ordnungswidrigkeit wird nur mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro geahndet.

Zum zweisitzigen Roller.

Bis zum 19.01.2013 hat man sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar gemacht.

Am 19.01.2013 wurde in den Paragraphen  4 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html)  die folgende Nummer aufgenommen:

„1b. Kleinkrafträder bis 45 km/h der Klasse L1e nach Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. L 124 vom 9.5.2002, S. 1), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,“

Seit diesem Datum darf man nicht nur Mofas mit der Prüfbescheinigung fahren sondern auch zweisitzige Kleinkrafträder der Klasse L1e, wenn diese Bauartbedingt 25 km/h nicht überschreiten.

Das bedeutet wiederum, dass es durchaus zulässig ist mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht nur Mofas zu führen, sondern eben auch die eben genannten Kleinkrafträder. Auf dem zweiten Sitzplatz darf logischerweise auch eine zweite Person mitgenommen werden.

Immer wenn diese Frage gestellt wird, kommen Antworten wie:

  • Wer auf einer Mofa eine zweite Person mitnimmt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Der Versicherungsschutz erlischt
  • Die Betriebserlaubnis erlischt
  • Wer ein Fahrzeug mit zwei Sitzplätzen mit der Prüfbescheinig für Mofas fährt begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Das sind alles völlig unzutreffenden Antworten.

Im Klartext. Wenn Du auf Deiner Mofa, die laut Betriebserlaubnis und durch die Anbringung der Tasche nur einen Sitzplatz hat eine zweite Person mitnimmst, würde auf Dich nur laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung zukommen:

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Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat 

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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Mit Zahlung des Verwarnungsgeldes von 5,00 Euro hat sich die Sache für Dich erledigt

Aber wenn Dein Roller zwei Sitzplätze hat, darfst Du auch eine zweite Person mitnehmen ohne damit rechnen zu müssen, ein Verwarnungsgeld von 5 Euro zahlen zu müssen.

Übrigens seit dem 01.01.2017 heißt die Bescheinigung auch nicht mehr "Prüfbescheinigung für Mofas" sondern "Ausbildungsbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h"

Schöne Grüße
TheGrow

Ja, allerdings sind recht viele Mofas und gedrosselte KKRs noch als Einsitzer eingetragen - ein Überbleibsel aus der Zeit der einsitzigen Mofas.

Um diesen Irrtum mal aufzuklären. Die meisten Roller bekommst du seit diesem Jahr auf 25 km/h gedrosselt. Da die gesetzliche Definition des Mofas seit Anfang des Paragraphen 4 StVZO geändert wurde, kannst du nun mit der prüfbescheinigung auch zu zweit fahren, solange für deinen Sozius eine geeignete Sitzfläche vorhanden ist. Das setzt Fußrasten sowie eine Sitzfläche voraus und der Roller muss in den Papieren als Zweisitzer eingetragen sein.

MfG