Sobald du 17 bist und den Führerschein Klasse B hast, darfst du 50ccm Roller mit einer bbh von 45 km/h fahren ( stand Baden-Württemberg)

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Um diesen Irrtum mal aufzuklären. Die meisten Roller bekommst du seit diesem Jahr auf 25 km/h gedrosselt. Da die gesetzliche Definition des Mofas seit Anfang des Paragraphen 4 StVZO geändert wurde, kannst du nun mit der prüfbescheinigung auch zu zweit fahren, solange für deinen Sozius eine geeignete Sitzfläche vorhanden ist. Das setzt Fußrasten sowie eine Sitzfläche voraus und der Roller muss in den Papieren als Zweisitzer eingetragen sein.

MfG

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Bei Mofa nein.

Mofas sind laut Definition im Gesetzt :

Mofa sind einspurige, einsitzige Landfahrzeuge.

Somit musst du beim Roller dem Sozius auch die Möglichkeit nehmen hinten drauf zu sitzen. Bedeutet ne Tasche auf die Rückbank und/oder die Fußrasten abmontieren.

MfG

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