Sobald du 17 bist und den Führerschein Klasse B hast, darfst du 50ccm Roller mit einer bbh von 45 km/h fahren ( stand Baden-Württemberg)
Ich kann dir nur sagen, mach dich schlau im Internet. Der TGB BULLET verfügt über 3 Drosseln, also ohne den D-Ring noch 2.
Igea Marina in Italien ist sehr schön :)
Das ist eine Form den Paragraphen 263 StGB ( Betrug ), und nennt sich erschleichen von Leistungen.
Um diesen Irrtum mal aufzuklären. Die meisten Roller bekommst du seit diesem Jahr auf 25 km/h gedrosselt. Da die gesetzliche Definition des Mofas seit Anfang des Paragraphen 4 StVZO geändert wurde, kannst du nun mit der prüfbescheinigung auch zu zweit fahren, solange für deinen Sozius eine geeignete Sitzfläche vorhanden ist. Das setzt Fußrasten sowie eine Sitzfläche voraus und der Roller muss in den Papieren als Zweisitzer eingetragen sein.
MfG
Es sollte nicht sein.
Rede mal mit deinen Eltern, dass die mal ein Gespräch mit der Lehrerin führen.
Wenn dein Roller geeignet ist, darfst du ihn mitnehmen, auch mit der MOFA PRÜFBESCHEINIGUNG.
Nach paragraph 4 FEV fällt die Einsitzigkeit weg, somit erlaubt.
Bei Mofa nein.
Mofas sind laut Definition im Gesetzt :
Mofa sind einspurige, einsitzige Landfahrzeuge.
Somit musst du beim Roller dem Sozius auch die Möglichkeit nehmen hinten drauf zu sitzen. Bedeutet ne Tasche auf die Rückbank und/oder die Fußrasten abmontieren.
MfG
Was ist denn genau passiert das die Frage kommt ? Dann kann ich die evtl näheres sagen.
MfG