Darf man mit dem Lehrfahrausweis eine Person, die auch den Lernfahrausweis hat mit nehmen?

1 Antwort

Siehe Artikel 27 VRV:

3 Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in ande­ren Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führer­ausweis verfügen.

Hier ist die Rede von einem "Führerausweis", nicht von einem "Lernfahrausweis". Somit darfst du keinen Fahrschüler mitnehmen.