Darf man jeden als beifahrer Mitnehmen bei der Kategorie A1 125ccm 11kw ich meine ohne dass "L"?
Ich hab mal gelesen, man darf nur diese personen mitnehmen die ebenfalls die kategorie A1 125ccm 11kw haben
3 Antworten
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Salue
Wenn Du aus der Schweiz kommst, dann stimmt das. Solange Du mit dem Lehrfahrausweis und dem "L" fährst, darfst Du nur Personen mitnehmen, die selber den Ausweis dieser Kategorie haben.
Tellensohn
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Ganau so ist es. Sobald Du die Prüfung gemacht hast, darfst Du beliebige Personen mitnehmen.
Tellensohn
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Ja, du darfst jeden als Beifahrer mitnehmen.
Allerdings musst du schauen, dass du die maximale Zuladung bzw. das maximal zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitest und den Reifendruck anpasst.
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Es gibt keine Regelung das du mit Klasse A1 nur Personen mitnehmen darfst die selbst diese Klasse besitzen.
Das einzige worauf du achten musst ist die maximale Traglast deines Fahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse. Du darfst dein Fahrzeug durch den Beifahrer nicht mehr Belasten als es aushält, ebenso darfst das maximal zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten.
Beide Gewichtsangaben findest du im Fahrzeugschein.
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Artikel 27 Straßenverkehrsgesetz:
Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf auf Motorrädern sowie auf oder in anderen Motorfahrzeugen, mit welchen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf, keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen.
Übernimmst du die Strafe?
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§27 StVGO:
(1) Hat die Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldverfahren den Halter oder Eigentümer eines Kraftfahrzeugs auf Grund einer Abfrage im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 9) ermittelt, übersendet sie der ermittelten Person ein Informationsschreiben. In diesem Schreiben werden die Art des Verstoßes, Zeit und Ort seiner Begehung, das gegebenenfalls verwendete Überwachungsgerät, die anwendbaren Bußgeldvorschriften sowie die für einen solchen Verstoß vorgesehene Sanktion angegeben. Das Informationsschreiben ist in der Sprache des Zulassungsdokuments des Kraftfahrzeugs oder in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates zu übermitteln, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die ermittelte Person ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.
Wäre wohl von Vorteil gewesen wenn in der Frage das betroffene Land erwähnt worden wäre.
Das bedeutet sobald ich denn lernfahrausweis abgegeben habe und denn führerschein erhalten habe darf ich "jeden" mitnehmen
Also zum beispiel freundin die keinen Führerschein hat oder?