Kat. A1 Schweiz Yamaha TZR 50?

4 Antworten

Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen.

Wird die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf

45 km/h beschränkt ist

, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. I

m Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.

danach darf man das Ding 

Yamahas TZR50 

nur mit A1 ab 18 oder mit 

A beschränkt fahren .

http://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/

Kategorie A1 (Unterkategorie) Mindestalter

16 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren oder einer Nenn- bzw. Dauerleistung bis 4 kW bei anderen Motoren

18 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

http://fuehrerausweise.ch/ausweiskategorien/kategorie-a1/#kat-a1


dragan316 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 20:51

Da hast du leider was falsch verstanden. 45km/h ist es in Deutschland begrenzt in der Schweiz wird er nicht gedrosselt also Original 90-100km/h. Ausserorts darf man max. 80km/h fahren

0

Salue  Dragan

Mit dem A1 darfst Du ja, wenn Du zwischen 16 und 18 Jahre alt bist, nur 50ccm Maschinen fahren. Mit denen darfst Du die Autobahn und die Autostrassen nicht befahren.

Wenn Du 18 wirst, darfst dann mit dem A1 auch Motorräder bis 15 PS (125er) fahren. Mit solchen Maschinen darfst Du alle Strassen befahren, brauchst aber auf Autobahnen eine Vignette.

Richtig ist übrigens, dass früher nur Fahrzeuge auf die Autobahn durften, die Bauart bedingt mindestens 60 km/h liefen. Dies hat geändert, heute müssen Bauart bedingt 80 km/h erreicht werden können.

Mit einer 125er erreichst Du diese 80 km/h problemlos.

Es grüsst Dich

Tellensohn


dragan316 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 18:02

Vielen dank!!

Genau so eine antwort habe ich gebraucht.

Wiki hat nicht immer recht. 

0

Mit deinem Gefährt darfst du weder auf die Autobahn noch auf Autostrassen.

Benützung der Autobahnen und Autostrassen

Art. 35

(Art. 43 Abs. 3 SVG) 1.  Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen. Dies gilt nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen sowie für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte. 2.  Traktoren, Raupenfahrzeuge, Fahrzeuge mit Spikesreifen sowie Motorräder bis 50 cm3 Hubraum dürfen Autobahnen und Autostrassen nicht benützen. 3.  Pannenfahrzeuge dürfen nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. 4.  Versuchsfahrten und sportliche Veranstaltungen sind auf Autobahnen und Autostrassen nicht zugelassen.

Autobahnen dürfen von Motorfahrzeugen, die eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h (bis 2005 von 60 km/h) erreichen, befahren werden.


dragan316 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 17:56

Aber ich hab so einen 65km/h sticker der so angeliefert gekommen. Aber er trzd 90km/h schafft das versteh ich nicht.

0
fuji415  08.02.2017, 20:35
@dragan316

Yamahas TZR50 verfügt über einen flüssiggekühlten 49,7 cm3 1-Zylinder 2-Takt Minarelli AM6-Motor. Die Nennleistung von 5,94 kW (ca. 8,08 PS) kann der Motor jedoch nur im entdrosselten Zustand erreichen. 

Mit dem Führerausweis der Kategorie M (Kleinkrafträder bis 45 km/h) bzw. dem Führerschein der Klasse B (Auto) kann die TZR gedrosselt auf 45 km/h zugelassen und gefahren werden. 

Im offenen, entdrosselten Zustand wie sie beispielsweise noch heute in der Schweiz ausgeliefert wird, schafft die TZR 50 eine reale Höchstgeschwindigkeit von etwa 90-100 km/h nicht nach Tacho sondern mit Radar und oder Laser gemessen .

0