Darf man mit dem E-Scooter auch in der City / Stadt fahren?

6 Antworten

genau dafür sind die Dinger entwickelt worden.

...zumindest wird das hier in HH so gemacht....und z.T. ziemlich rücksichtslos.


ja - auf der Straße

nicht in der Fußgängerzone

  • Nein, nicht in einer beschilderten Fußgängerzone.

Schau mal hier und hier dazu nach.

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. 
Bei Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10) auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ (§ 10 Absatz 3 EKfV) erlaubt werden.
Woher ich das weiß:Hobby

Inzwischen ist die zugehörige eKFV das schon mal "relativ" komplettisiert , was mit E-Kickscootern befahrbare Wegungen allgemein betrifft .

Das Bundesgesetz berücksichtigt keine kommunalen oder städtischen Ausnahmeregelungen in kleinen Details .

Nicht mit jedem E-KickScooter lässt sich allerdings auch jegliche ( erlaubte ) Wegstrecke sinnvoll-komfortabel befahren .