Antwort
Inzwischen ist die zugehörige eKFV das schon mal "relativ" komplettisiert , was mit E-Kickscootern befahrbare Wegungen allgemein betrifft .
Das Bundesgesetz berücksichtigt keine kommunalen oder städtischen Ausnahmeregelungen in kleinen Details .
Nicht mit jedem E-KickScooter lässt sich allerdings auch jegliche ( erlaubte ) Wegstrecke sinnvoll-komfortabel befahren .