Darf man mit dem A1 Mopedführerschein eine 150er fahren?

9 Antworten

Nein, diese Möglichkeit besteht inzwischen nicht mehr.

Grundsätzlich darf eine Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall Ausnahmen von den gesetzlichen Vorschriften machen, siehe §74 FeV:

(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

Davon hat Sachsen bis zum 31.12.1999 Gebrauch gemacht und auf Antrag den Eigentümern von 150ccm-Ostmotorrädern das Fahren mit Klasse A1 im Rahmen einer fahrzeuggebundenen Ausnahmegenehmigung erlaubt, sofern sie das Fahrzeug für den Arbeits- oder Schulweg zwingend benötigt haben und es kein anderes zumutbares Verkehrsmittel gab.

Wer heute seinen A1-Schein macht, kann nicht mehr behaupten, er würde ohne den Erwerb eines speziellen Oldtimers und ohne Sondergenehmigung zugrunde gehen. Der Markt ist voll von bezahlbaren Fahrzeugen, die unter die gesetzlichen Regelungen fallen.

Hi, nein A1 geht nur bis 125 ccm maximal.

Für mehr brauchst Du A2, bzw. A

Daher dürfte es wohl viele 125er geben, aber wenige 150er.

Natürlich nicht, sonst würde selbstverständlich jeder diese "Ausnahmen" nutzen wollen, wie man sich an zwei Fingern abzählen kann.

Da gibt's keine Ausnahmen. Nur 125ccm und keinen CCM mehr. Desweiteren lassen sich ccm nicht drosseln

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin lang genug selbst Motorrad gefahren

Nein, da 150>125 ist.