Darf man mit abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis arbeiten?

2 Antworten

Hast du wirklich nur eine Aufenthaltserlaubnis? Das ist ein befristeter Aufenthaltstitel und waere in deinem Fall ziemlich ungewoehnlich. Aber wenn das tatsaechlich so ist und die Aufenthaltserlaubnis ist wirklich abgelaufen, musst du ausreisen und darfst natuerlich nicht in Deutschland arbeiten.

Ich denke aber, du verwechselst da etwas und hast tatsaechlich keine Aufenthaltserlaubnis, sondern einen unbefristeten Aufenthaltstitel (z.B. eine Niederlassungserlaunis).


ChChCh7 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:52

Ah ja stimmt ich habe grade nochmal geguckt und da steht Niederlassungserlaubnis. Gilt das au dafür?

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DerCaveman  27.08.2024, 01:25
@ChChCh7

Nein, natuerlich nicht. Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der gar nicht ablaufen kann.

Wahrscheinlich ist nur die dazugehoerige Ausweiskarte abgelaufen. Das ist dann aber ueberhaupt kein Problem.

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ChChCh7 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 08:48
@DerCaveman

Also auf meiner Karte steht Niederlassungserlaubnis aber die ist glaub nur so 4 Jahre gültig bin mir nicht sicher mehr und dann muss ich wieder erneuern

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DerCaveman  27.08.2024, 08:50
@ChChCh7

Ja, die Gueltigkeitsdauer der Ausweiskarte laeuft ab, dein eigentlicher Aufenthaltstitel aber nicht. Wie gesagt, kein Problem.

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ChChCh7 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 14:21
@DerCaveman

Egal hat sich jetzt eh erledigt die Ausländerbehörde meinten ich hab einen unbefristet Aufenthaltserlaubnis und darf arbeiten :)

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Ohne gültige Aufenthaltserlaubnis dürfen die dich gar nicht arbeiten lassen.