Darf man mit 16 noch bis 0 Uhr im Kino sein?

4 Antworten

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Das ist ein wenig wie Lotto.

Meine Tochter hat sich mit 14 Jahren reingeschwindelt und es ist niemandem aufgefallen. Mein Sohn war schon 18 Jahre alt und wurde gleich mehrfach kontrolliert.

Nimm einen Muttizettel und einen Erziehungsberechtigten mit, dann könnte es sein, dass der Kinobetreiber es gestattet. Das erfährt man schon durch einen simplen Anruf vorab.

Der Film darf aber nicht für Erwachsenen sein. Da wirst du auf keinen Fall reinkommen, egal ob um 16:00 Uhr oder um 22:00 Uhr.


Realisti  02.08.2021, 14:12

Danke für den *

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Die Uhrzeit ist egal. Nur, der Film darf nicht ab 18 sein.


Demon01  17.07.2021, 12:14

Ist es nicht . Mit 16 durfte ich mal nicht in einem Film weil er um 01:00 enden sollte

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Demon01  17.07.2021, 12:15
@Mundenheimer

Ja . Mir wurde irgendwas von „Jugendschutzgesetz“ gesagt . Auf schildern in Parks steht zb auch das jugendliche nur bis 22:00 oder spielen dürfen oder so ähnlich

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Mundenheimer  17.07.2021, 12:20
@Demon01

Bei den Parks geht es um Lärmschutz für die Anwohner, das hat mit Jugendschutz nichts zu tun.

Das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit könnte eine solche Vorschrift für nach 0 Uhr enthalten, in Anlehnung an Disco-/Club-Besuch, der U 18 auch nur bis 0 Uhr erlaubt ist. Aber deine Frage zielte auf bis 0 Uhr, und das ist kein Problem, wenn der Film für 16jährige zugelassen ist.

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wiki01  18.07.2021, 09:41
@Demon01

Das ist falsch. Ein Kind kann nicht gegen sein Schutzgesetz verstoßen. Nur die, die einem Kind unerlaubtes ermöglichen, machen sich strafbar.

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peterobm  18.07.2021, 09:47
@Demon01

Filmende hat um 24 Uhr zu erfolgen, oder mit einem Erziehungsberechtigtem

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wiki01  18.07.2021, 10:22
@peterobm

Warum? Wenn der Erziehungsberechtige das erlaubt, kann man auch länger Filme schauen. Die Frage ist immer nur, ob derjenige eingelassen wird. Nur der Kinobetreiber kann gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, nicht der Jugendliche.

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peterobm  18.07.2021, 10:24
@wiki01

auf die Einhaltung des JuschG hat der Betreiber Sorge zu tragen.

da sind wir uns doch einig ;)

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wiki01  18.07.2021, 10:24
@peterobm

Nur der Kinobetreiber kann gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, nicht der Jugendliche. Hatte ich oben geschrieben.

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Wenn sie dich hineinlassen, ist das kein Problem. Du selbst kannst nicht gegen dein Schutzgesetz verstoßen.