Kinofilm ab 16 nach 0 Uhr?
Hallo, ich würde gerne ins Kino. Der Film ist ab 16, aber geht bis nach 0 Uhr. Kann ich diesen dann fertig gucken und muss dann erst nach Schluss gehen wenn ich erst noch 17 und Freund 16 is? Weil warum sollte er dann schon ab 16 sein wenn man ihn dann mit dem Alter nichtmal schauen darf.
6 Antworten
Eigentlich müsstet ihr um 24 Uhr raus sein und sie dürften euch theoretisch nicht reinlassen, weil man unter 18 dann jemand bräuchte der Volljährig ist und der eine Vollmacht eines Erziehungsbeauftragung von einem Elternteil hat aber in der Sache wird eher kaum kontrolliert. Daher könnt ihr ruhig in den Film gehen.
Der Film ist ja nicht wegen den Uhrzeiten sondern, weil die FSK sagte das der Film erst ab diesen Alter angeschaut werdend darf. Es liegt nur daran, weil man sagt das junge Leute bis Uhrzeit X alleine im Kino bleiben dürfen aber danach einen volljährigen bräuchte.
Ihr würdet dann vermutlich nicht mal in den Film reingelassen, weil die Gesetze sagen, dass ihr nach 0 Uhr nicht mehr ohne Begleitung im Kino sein dürft.
Teilweise gibt es aber auch Filme ab 12, die erst so anfangen, dass man bis nach 0 Uhr im Kino sitzt.
Die einzige Option wäre einen Erziehungsberechtigten mitzunehmen.
Kinobesucher im Alter von 16-17 Jahren, dürfen nur Kinoveranstaltungen besuchen, die bis max. 24 Uhr (Filmende) gehen.
Diese zeitliche Begrenzung kann aufgehoben werden, indem eine personensorgeberechtigte (z. B. Eltern) Person das Kind begleitet. Alternativ darf auch eine Erziehungsbeauftragte Person (Personen ab 18 Jahren) benannt werden, dazu wird der von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllte Erziehungsauftrag benötigt.
Weil es genug gibt die volljährig sind, oder die eben in entsprechender Begleitung sind.
wenn ich erst noch 17 und Freund 16 is? Weil warum sollte er dann schon ab 16 sein wenn man ihn dann mit dem Alter nichtmal schauen darf.
Der Film ist ab 16 Jahren da fallt ihr beide drunter. aber ihr müsst nach 0 Uhr von einem EWR begleitet werden. Der Punkt ist hier nicht Film selbst.
Sondern der Knackpunkt ist das Jugendschutzgesetzt. ü 16 bis zum 18 geb. dürft ihr nur bis 0:00 Uhr in Gaststätten/Clubs unterwegs sein. Da in Kinos nun mal auch Alkohol ausgeschenkt wird, laufen die auch darunter.
Auf der Straße gilt das nicht.
Im Normal fall sollte der Fall gar nicht eintreten.
das ja dumm, warulr lassen die dann den Film der ab 16 is nur so spät laufen
Gute Frage, keine Antwort
Wer weiß was Menschen im Kopf rumgeht, die nie an der Front waren.
Damit ist gemeint in Firmenköpfen sitzen nie Menschen, die in der Firma schon ganz normal gearbeitet haben. Also gar nicht wissen. Wie das leben läuft.
Krasses Beispiel Verkehrsbetriebe. keiner im Firmenkopf ist je als Fahrer im Linienverkehr gefahren. Mitfahren ist was völlig anderes.
Daher verstehen nicht nur die Fahrgäste, viele Entscheidungen nicht. Den Fahrern geht es auch so.
nein. dafür müsstest du 18 sein
das ja dumm, warulr lassen die dann den Film der ab 16 is nur so spät laufen