Kino nach 22 uhr?
Ich möchte übermorgen gern ins kino der film ist fsk12 und läuft und 20:30Uhr. Ich bin 14 mein kunpel auch. Der film geht ca 2h und dann wäre es ja ca 22:30 Uhr. Im internet steht, dass man als unter 16 Jähriger nicht mehr in das kino kann/darf. Würde das funktionieren oder nicht? Und wenn ich dann 2 plätze reserviere kann ich die zur not dann reklamieren wenn sie uns nicht rein lassen?
5 Antworten
Kinder zwischen sechs und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre Altersstufe freigegeben ist. Dasselbe gilt für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 22.00 Uhr beendet ist, und für Jugendliche ab 16 Jahren für Filme, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.
[Quelle: Jugendschutz aktiv]
Im internet steht, dass man als unter 16 Jähriger nicht mehr in das kino kann/darf.
Das steht nicht nur im Internet so (das steht ja auch aller moegliche Mist), sondern auch im Jugendschutzgesetz. In Vorstellungen, die nach 22 Uhr enden, duerft ihr nur eingelassen werden, wenn ihr euch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person befindet.
Personensorgeberechtigt sind in aller Regel nur die Eltern, erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von euren Eltern mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet wurde. Entsprechende Vordrucke halten die Kinos meist auf ihren Websites zum Download bereit.
Ja, es müsste wahrscheinlich ein erwachsener beim eintritt dabei sein, und euch wieder abholen, aber den film dürft ihr mit elterlicher erlaubniss schauen. (zumindends bei den meisten kinos)
Wie gesagt, kommt auf das kino drauf an. Bei uns im Kino muss der erwachsene nicht dabei bleiben
Nö, kommt aufs Gesetz an. Wenn das Kino sich nicht dran hält, macht es sich strafbar.
was das kino macht, ist mir relativ egal. Ich mach mich ja nicht strafbar
Klar, dennoch ist die relevante Frage eben nicht die nach den Kino.
Das würde nicht funktionieren. Das was du gelesen hast ist richtig § 11 (3) Nr. 3 JuSchG - nur in Belgeitung eines Erziehungsberechtigten
Nur das keiner Um 22 Uhr durch den Saal geht , alle Ausweise kontrolliert und minderjährige rausschmeißt. Theorie und Praxis
Die Praxis sieht so aus, dass man die gar nicht erst einlässt. Das Kino weiß ja, bis wann die Vorstellung geht.
Da muss auch keiner durch den Saal gehen. Ohne entsprechende Begleitperson duerfen sie gar nicht erst in Vorstellungen eingelassen werden, die nach 22 Uhr enden.
Und du glaubst jedes Kino und jeder Mitarbeiter achtet auf die genaue Laufzeit jedes einzelnen Films ob dieser nun um 21:55 oder 22:05 endet? Zweifelhaft
Also bitte! Die Kinobetreiber wissen doch ganz genau, wann die jeweilige Vorstellung endet.
Der Betreiber vielleicht aber sicher nicht jeder einzelne Kino Mitarbeiter sie meistens eh nur Aushilfsweise dort arbeiten oder neben dem Studium. Du tust so als würde vor jedem Kino um 22 Uhr die Polizei stehen und alle kontrollieren die raus kommen
Natuerlich kennt auch das Personal die jeweiligen Zeitplaene. Die muessen ja wissen, wann welche Positionen zu besetzen sind. Ausserdem kennen sie die natuerlich auch, um die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten zu koennen.
Du tust so als würde vor jedem Kino um 22 Uhr die Polizei stehen und alle kontrollieren die raus kommen
Noch einmal: Es geht gar nicht ums Rauskommen, sondern darum, ob sie ueberhaupt rein gelassen werden duerfen. Sie duerfen auch nicht um 21 Uhr in einer Vorstellung sitzen, die erst nach 22 Uhr endet.
Ich würde mal da anrufen und nachfragen oder ne email schreiben. Ist bestimmt unterschiedlich.
Das Kino wird sicherlich nicht antworten, dass sie gegen das Gesetz verstoßen. Kann nämlich sehr teuer werden.
Der Erwachsene muss auch dabei sein, die ganze Zeit.