darf man in deutschland mit einem kleinen, aufkplabaren taschenmesser rumlaufen?
ich habe da ein taschenmesser in kreditkartenform, das man zusammenkpallen und in seinem geldbeutel tragen kann. darf ich den immer bei mir haben?
4 Antworten
Ja, aber nicht immer. Es gibt Verbote bei öffentlichen Veranstaltungen, Waffenverbotszonen, Demos und je nach Hausrecht.
Allgemein gilt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Du musst nicht mehrmals fragen, lies meine Antwort so loft bis du sie verstanden hast. Vorher solltest du auch kein Messer einstecken.
Wenn es das "Cardsharp" ist, dann ist es erlaubt.
Servus,
eine einfache Regel ist, wenn die Klinge nicht feststehend ist und nicht die Handfläche überschreitet, fällt es nicht unter das Waffenrecht. Was nicht bedeutet, dass du es mit dir einfach so rumtragen darfst.
Ich habe bspw. immer ein Cuttermesser bei mir, wenn ich im Supermarkt bin. Das ist aber, weil ich von der Arbeit komme. Somit argumentierbar.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Polizei dich aus unerfindlichen Gründen aufschnapp und kontrolliert und du ein Messer dabei hast, wird es sicherlich nicht als Vorteil für dich ausgelegt werden.
Aber ansonsten... was die Staatsgewalt nicht weiß, macht sie nicht heiß. Eine Verteidigung mit dem Messer wäre vor Gericht auch so eine Sache. Denk mal drüber nach. Du gehst mit dem Hund spazieren und siehst, wie jemand versucht, einer alten Dame die Handtasche zu klauen. Wenn du aktiv deinen Hund auf den Angreifer hetzt, würde der Hund als Waffe zählen. Genau so verhält es sich auch mit dem Messer. Nur, weil du es dabei hast, heißt es nicht, dass du von jeder Rechtsprechung frei bist, dieses Messer auch zu nutzen.
Lass dir stattdessen was einfallen, wie ein Kumpel von mir. Der hat immer einen Baseballschläger im Kofferraum. Natürlich mit einem Baseball und einem Baseballhandschuh. Wenn die Bullen ihn anhalten, kann er argumentieren, dass er beim Training war.
Grüße
eine einfache Regel ist,
Berichtigung: "eine einfache ABER FALSCHE Regel ist" ...
okay. 2010 bei der Bundeswehr ohne entsprechenden Waffenschein, normal. Sorry
Es gibt keinen Waffenschein bei der Bundeswehr, was weist du überhaupt?
Der Blodsinn mit der Handbreit stirbt wohl nie aus?
Obwohl doch mittlerweile schon jeder Depp weis dass man auch mit einem gefuhrten 5cm Dolch eine Straftat begeht und der normale Menschenverstand schon zeigt, dass nicht jede Hand gleich groß ist!
Zu deinem Cuttermesser - in der Arbeit ok, auf dem Hin- und Heimweg nicht, weil du da nicht arbeitest! ( 50- 300€ Lehrgeld)
Aber wenn einer schon nicht weis, wie man Polizeibeamte korrekt bezeichnet. Da passt auch das Unwissen dazu, dass man gem. WaffG keinen Grund braucht ein legal zu führendes Messer dabei zu haben.
Hey, kein Ding. Sprich ruhig weiter. Wenn man sich in Deutschland bewaffnen muss, nur, weil man es will... Dann stimmt was mit den Bewaffneten nicht.
Damit das hier auch Konsistenz hat, weil wir ja bei Spitzfindigkeiten sind. Es heißt "weiß" und nicht "weis". ein Komma kommt nach "Grund braucht, ein legal...", vor einem "dass" kommt immer ein Komma und so weiter und so fort. Das ist jetzt nur wegen des Polizeibeamten, entschuldigen Sie bitte vielmals, Herr "Ich-weiß-alles-über-Messer-wie-man-sie-schleift-trägt-und-benutzt".
Trödeldööö
Und auch noch geoutet, dass du nicht mal weist, was eine Waffe ist ( Waffen dürfen so einfach gar nicht geführt werden)
Das ist ein Schneidwerkzeug!
Und dass du dich an dern Rechtschreibregeln hochziehst - Laotse hatte da wohl recht...
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Das passt bei dir perfekt - keine Ahnung und dann mit sowas kommen um abzulenken..
Ja, diese Card- Messer sind völlig legal, vom BKA mit Nachweis (Feststellungsbescheid) gecheckt!

ja genau die habe ich, also kann es keine probleme geben oder?
ok, mein messer hat eine klingen länge von maximal 6 cm also ist es kein problem oder?