Darf man im Wald abseit der Wege querfeldein laufen? also z.B. im Gebirge auch mal einfach vom weg runter und nach oben?
1 Antwort
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Grundsätzlich gibt es in den Landeswaldgesetzen ein Allgemeines Betretungs- und Aneignungsrecht. Aufgrund dessen kannst du im Wald rumlaufen wo du willst.
ABER !
In geschützten Wälder kann das natürlich eingeschränkt sein. Solche Wälder findet man in Nationalparks, Naturwaldreservate, Landschaftsschutzgebiete, Biospährenreservate, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Schutzwürdigen Biotopen oder Fauna–Flora–Habitat-Gebieten. In den Gebieten kann die Wegepflicht auch außerhalb von Wäldern gelten.
Grundsätzlich sollte man den Lebensraum achten und schützen. Also vermeidet man wo es geht abseits der Wege zu wandeln.