Darf man im Supermarkt abgewogene Lebensmittel zurücklegen?

11 Antworten

Nein, das darf man nicht. Denn entgegen der Meinung einiger Leute kommt der Kaufvertrag nicht erst mit der Bezahlung zustande, sondern mit der Bezahlung begleicht der Käufer seine Schuld aus dem Kaufvertrag.

Der Kaufvertrag kommt rechtlich schon an der Bedientheke zustande, da der Käufer hier mit der Nennung und der Inbesitznahme der gewünschten Menge der Ware bereits eine Willenserklärung abgegeben hat. Der Verkäufer hat seinen Teil des Vertrages mit der Übergabe der Sache bereits erfüllt und der Käufer ist nun verpflichtet mit der Bezahlung seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.

Es wird zwar ungern gesehen, aber Du kannst das an der Theke schon zurückgeben. Sicher wird es Dir peinlich sein, aber dann sagst Du eben daß das Geld nicht reicht und Du diese Woche nicht mehr kommen kannst. Dem Laden ist das auch lieber wenn er die Ware noch hygienisch verpackt zurück bekommt.

Auf keinen Fall im Laden "entsorgen", denn diese Rechnung zahlen letztendlich alle mit. Die Ware kann beim Fund nur noch weggeschmissen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren in der Lebensmittelbranche unterwegs ...

alpla  10.10.2017, 18:48

Die Ware kann so und so nur mehr weggeschmissen werden wenn sie auf Auftrag des Kunden extra abgeschnitten und verpackt und überreicht wurde

Brunnenwasser  10.10.2017, 18:57
@alpla

Kommt auf den Artikel an. Käsescheiben käuft niemand mehr, aber das Schnitzel wandert vielleicht zurück in die Theke. Bedingung: niemand außer dem Thekenmitarbeiter ( und seinem Besteck ) kommt damit in Berührung. Weiterer Faktor ist die Temperatur, nach einer halben Stunde kann man auch dieses vergessen.

wohin willst du es denn zurücklegen - in irgendein regal ???? du hast es doch genau so wollen, es wurde für dich abgewogen und abgepackt. ich finde es ganz schlimm wenn gerade solche lebensmittel einfach irgendwo abgelegt werden und dann weggeschmissen werden müssen. auch wenn du sie an der theke zurückgeben würdest, dürften sie das nicht mehr an andere kunden verkaufen - kommt in den müll, leider, also vorher gut überlegen ob du das kaufen willst


missott 
Beitragsersteller
 28.12.2015, 17:26

ich spreche nicht von mir, wollte nur wissen ob man sich dabei verpflichtet und einen Kaufvertrag geschlossen hat oder halt noch nicht.
ich finde sowas auch wirklich schlimm, man muss Lebensmittel achten und auch respektvoll damit umgehen.

Du meinst du nimmst 150gr Salami und der Verkäufer packt dir das Ding ab und packt einen Zettel drauf und 5 Sekunden später hast du keine Lust mehr drauf? Also ich sag mal so, es irgendwo hinzulegen ist nicht die feine Art ob das strafrechtlich ist, keine Ahnung aber bestimmt nicht gern gesehen. Zurück geben da musst du fragen ob sie so kulant sind und das Päckchen wieder aufreisen und die Waren zurück legen. Wenn die aber die Kühlkette verlassen haben machen die das glaube ich nicht mehr.

Eine gute Frage durchaus, wenn ich jedoch etwas extra an der Theke mir abpacken lasse dann kauf ich das auch, wozu zurück nehmen.

Wenn du es an der Theke für dich abgewogen bestellt hast..hast du es auch zu bezahlen. Genau so wie bei Lebensmittel, ist es auch bei Meterware!