Darf man hier für 3min halten?
Darf man hier Halten? Es gibt überhaupt keine Schilder nur die Sperrfläche.
3 Antworten
Es handelt sich um das Zeichen 299 "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote":
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb einer Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote nicht halten oder parken.
Erläuterung
Grenzmarkierungen bezeichnen, verlängern oder verkürzen ein an anderer Stelle vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot.
Die Markierung hat ohne vorgeschriebenes Halt- oder Parkverbot also keine Aussagekraft. Allerdings gibt es auch Verbote, welche kein Verkehrszeichen benötigen. Oft werden Grenzmarkierungen zum Beispiel eingesetzt, um das Parkverbot im Bereich von Kreuzungen/Einmündungen oder an abgesenkten Bordsteinen zu verlängern.
Handelt es sich bei deinem Foto um einen Gehweg, auf dem das Parken erlaubt ist, trifft § 12 Abs. 3 Satz 4 StVO zu.
Das Parken ist unzulässig [...] über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
Dann ist das Halten an dieser Stelle erlaubt, Parken jedoch nicht.
Vielleicht ja, vielleicht nein.
Das klären Schilder.
Außerdem ist das keine Sperrfläche.
Dazu eine Googlesuche:
"Die Zickzacklinie auf der Straße stellt eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote dar. Sie allein kennzeichnet kein solches Verbot, in Verbindung mit einem entsprechenden Schild zeigt sie aber an, innerhalb welcher Fläche das ausgewiesene Halt- bzw. Parkverbot gilt.

Das ist zwar eine seltsame Markierung (nochmal ist Zick-Zack); aber es macht Sinn, dort nicht zu parken, weil da offensichtlich Hydranten ein Abfluss sind. Drei Minuten sind aber kein (rechtliches)Problem.
Das ist eine Zick-Zack-Markierung. Nur eben so kurz, dass es nur für einmal zick und einmal zack reicht.