Darf man einen zwangsweise in die Psychiatrie stecken?
Man muss dort ja was unterschreiben, wo steht das man freiwillig da ist. Aber es ist doch nicht freiwillig? Weil wenn mans nich unterschreibt kommt man mit gerichtlichen beschluss in die Geschlossene sagen die einem? Warum muss man dann unterschreiben das man freiwillig hier ist?? Das ist doch der größte rotz. Man gibt denen mit der unterschrift doch das recht alles mit einem zu machen oder ?? Das klingt für mich wie erpressung.: jo entweder du unterschreibst das jetzt und sagst das du „freiwillig“ hier bist oder wir rufen nen richter an und du kommst in die geschlossene.
6 Antworten
So lange du nicht zwangsweise über das Amtsgericht dort untergebracht bist, kannst du auch wieder gehen. Festhalten dürfen sie dich dann nicht.
Es sei denn, es liegt Gefährdung vor, dann veranlasst das Amtsgericht eine Zwangsunterbringung (z.B. Suizudgefahr, Gefährdung anderer, völlige Orientierungslosigkeit, massive Psychosen).
ich meinte einmal zu meiner therapeutin das es mir sehr schlecht geht sie hat direkt übertrieben und ohne das ich sagte das ich suizidgedanken habe wollte sie und der psycho doc dort mich oben behalten obwohl ich 18 war und das nicht wollte. Gehen durfte ich auch nicht die haben 2 sicherheitsleute geholt. Das dürfen die doch nicht? Ich hab nichtmal annähernd was von suizid gesagt
Es gibt die eindeutig zwangsweise Unterbringung, die ein Richter anordnen muss. Da musst du auch nichts unterschreiben. Voraussetzung ist, Eigen- oder Fremdgefährdung.
Die Methode, die du beschreibst ist die Zwangseinweisung durch die kalte Küche.
Du bist da auf einen der vielen Knackpunkte der Psychiatrie gestoßen.
Was ist daran unklar? Du hast es doch schon sehr gut erkannt und auf den Punkt gebracht.
Man kommt eigentlich nur zwangsweise in die Psychiatrie, wenn man sich selbst oder andere gefährdet.
Nur bei eigen- und oder fremdgefährdung
Richtig. Du bleibst dann um dich vor dir selbst oder andere vor dir zu schützen.
kannst du das vllt ein bisschen genauer erklären?