Psychiatrie zwangseinweisung Führungszeugnis?

3 Antworten

Den richterlichen Beschluss bekommt man in der Regel schon mit, weil dann erscheint einer vom Amtsgericht und spricht mit dir. Du bekommst das ganze in der Regel dann auch in Schriftform ausgestellt und zugeschickt.

Meistens läuft der Aufenthalt nach einem richterlichen Beschluss ewtas länger; einige wochen oder mehr.

Die ersten 3 Tage kann man auch zwangsweise festgehalten werden, ohne richterlichen beschluss. Es spricht alles dafür, dass du die letzten zwei tage auf freiwilliger basis dageblieben bist.

Du kannst dich aber noch mal an die Klinik wenden oder an das Amtsgericht.

Im Führungszeugnis steht das nicht.

Im Führungszeugnis stehen schwere Straftaten wofür du verurteilt wurdest. Dass du Tabletten genommen hast ist aber keine Straftat, ob der Richter beteiligt war oder nicht. Kannst du vielleicht nochmal nachlesen, was genau da drin steht, ich verstehe das so

Denke nicht. Frag mal bei der Stadtverwaltung oder beim Anwalt nach.