Darf man einen mittelgroßen hund auf dem roller mitnehmen?

11 Antworten

Fahrzeugführer sind für die sichere Mitnahme von Tieren verantwortlich. Es muss sichergestellt sein, dass die Beherrschung des Fahrzeugs durch das Tier nicht beeinträchtigt wird. Dieser Grundsatz ist durch die 33. Änderungsverordnung zur StVO seit 2000 ausdrücklich in § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO verankert. Damit werden Tiere verkehrsrechtlich als Ladung betrachtet und müssen während der ganzen Fahrt gesichert werden. Wer als Fahrzeugführer vor Fahrtantritt nicht dafür gesorgt hat, dass eine Beeinträchtigung seiner Sicht oder seines Gehörs durch Tiere ausgeschlossen ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € rechnen (§ 23 Abs. 1 StVO).


Unter Umständen kommt bei der ungesicherten Mitnahme von Tieren auch
ein Verstoß gegen die Verpflichtung der Sicherung von Ladung gemäß § 22
Abs. 1 StVO in Betracht. Verstöße gegen diese Sicherungspflicht stellen
ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit 35 € Verwarnungsgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 € und drei Punkten im Verkehrszentralregister.


Auch versicherungsrechtlich können bei unzureichender
Sicherung eines Haustieres im Fahrzeug Konsequenzen drohen. Nach
Auffassung der Rechtsprechung (z.B. OLG Nürnberg, NZV 1998, 286) ist es
grob fahrlässig, z.B. einen Hund in einem PKW ohne geeignete
Rückhaltevorrichtung mitzunehmen. Es entspricht ständiger
Rechtsprechung, dass ein in der Fahrgastzelle mitgeführter Hund wegen
nicht kontrollierbarer Verhaltensweisen und Reaktionen beim Betrieb des
Fahrzeugs eine Gefahr darstellt.


Unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten genügt daher die
Mitnahme eines Hundes, etwa im Fußraum eines PKW, ohne weitergehende
Sicherung nicht den Anforderungen einer ausreichenden Sicherung.
Spezielle Gurte, Transportboxen oder bei Kombifahrzeugen die Verwendung
eines Trennnetzes sind daher erforderlich.

Quelle: ADAC, Juristische Zentrale

Zusatz:  § 90a BGB besagt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.

Auch wenns einige so machen, es ist weder erlaubt noch vernünftig. Wenn dir der Hobel auch nur umfällt und der Hund ist drunter ist er platt. Außerdem weißt du wie er auf ungewohnte Situationen während der Fahrt reagiert? Ich finde das unverantwortlich.

Auch wenn es Tierliebhabern nicht gefällt sind Hunde rechtlich gesehen Sachen. Was den Strassenverkehr angeht gilt ein Hund somit als Ladung. In diesem Fall käme also eine Ordnungwidrigkeit wegen ungesicherter Ladung in Betracht.

Quelle: http://www.123recht.net/hund-auf-dem-roller-mitnehmen-__f98122.html


Bitterkraut  30.05.2016, 13:47

Tiere sind rechtlich gesehen ausdrücklich keine Sachen, auch wenn dir das nicht gefällt. Sie werden aber im Zivilrecht so behandelt.

3
DieAntwort99  30.05.2016, 13:50
@Bitterkraut

Ich habe lediglich zitiert - bin selber Tierliebhaber ^^ Aber gut zu wissen, dass es nun nicht mehr so ist :-)

0
Bernerbaer  30.05.2016, 14:12
@DieAntwort99

Das ist bereits seit 1990 nicht mehr so.

Allerdings stimmt das hier mit der Ladungssicherung da ein Tier im Verkehrsrecht als Ladung behandelt wird.

4

Nein, du darfst gar keine Tiere auf dem Zweirad mitnehmen. Das gilt als straßenverkehrsgefährdend. Du kannst ein Tier nämlich nicht kontrollieren.

Nein zum Glück nicht!!!!

Was glaubst Du würde passieren, wenn der Hund aus welchem Grund auch immer während der Fahrt Panik bekommt?!?!?!?


oki11  30.05.2016, 13:49

Ach und noch eins!

Kann es sein, dass Du dir mit dem Kabelbinder die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn abgebunden hast?

Dir sollte der Hund entzogen werden!!!! * armes Tier

1