Darf man einen Dieb aufhalten?

3 Antworten

Ja darfst du. Gem. § 127 StPO darfst du Menschen festhalten, wenn du jemand auf frischer Tat erwischt / (mitbekommst) und diese Person:

  • der Flucht verdächtig ist 
  • oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann

dabei darfst du körperlich werden. Du bekommst zwar eine Anzeige, aber das passiert aus juristischen Gründen. Du wirst sofort freigesprochen, eben wegen diesem Rechtfertigungsgrund.

Erlaubt ist leichte Körperverletzung (die notwendig ist, um den mutmaßlichen Täter festzuhalten, auf Boden zu legen etc.) und Freiheitsberaubung (eben das festhalten, auf Boden halten etc.).

Und Natürlich wenn er sich versucht zu lösen und anfängt dich zu schlagen, darfst du dich gem. § 32 StGB währen, und dann auch stärker zuschlagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studiere Jura

JustAlex293 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 17:03

Auch wenn er unter 18 ist? Wahrscheinlich nicht oder?

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wiki01  13.07.2024, 17:04
@JustAlex293

Das Alter spielt bei Notwehr oder vorläufiger Festnahme keine Rolle.

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PrivateUserx  13.07.2024, 22:15
@wiki01

Es spielt nur soweit eine Rolle, dass du je nach Alter das Festhalten oder das auf Boden bringen relativieren musst! Sonst machst du dich strafbar. Wenn du siehst, dass der mutmaßliche Dieb ein kleiner Junge ist, wäre es strafbar, trotz Festnahmerecht ihn mit voller Gewalt auf Boden zu bringen und ihn mit einem Polizeigriff weh zu tun, wenn du ihn auch nur packen kannst (auf Grund seiner schwachen/schmalen Statur).

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wiki01  14.07.2024, 07:28
@PrivateUserx

Keiner außer dir spricht hier von unangemessener Gewalt. Warum sollte ich einen Polizeigriff anwenden, wenn ich das Jüngelchen einfach packen kann?

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PrivateUserx  14.07.2024, 22:08
@wiki01

Ich machte bloß ein Beispiel von einer übertrieben Handlung, die, trotz Festnahmerecht, zu einer Strafbarkeit führen würde. Darum geht es ja...

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Das ist grenzwertig, denn der Jedermannparagraf gilt für "auf frischer Tat". Ob die Flucht zur frischen Tat gehört, die einen Eingriff nach §127 StPO erlaubt, und damit eine mögliche Körperverletzung, muss dann ein Richter klären.