Darf man einen Brieföffner mit sich führen?

2 Antworten

Brieföffner mit einer Länge von durchschnittlich 20 Zentimetern fallen nicht unter die Waffenverbote. ... Da es sich bei einem gewöhnlichen Brieföffner um keine Hieb- und Stoßwaffe handelt, sondern um einen zweckbestimmten Gebrauchsgegenstand, darf so ein Öffner – außerhalb von Sicherheitskontrollen z. B.29.03.2018

kopiert aus https://www.google.de/amp/s/unrechtsverfahren.wordpress.com/2018/03/29/messerverbote-im-waffengesetz-wirksam-gegen-selbstschutz-und-friedliche-nutzer/amp/

Feststehende Klingen bis 12cm waren es mal darf man mit sich führen...

Weiß nicht ob es inzwischen noch weniger sind...

Im Notfall wird dir das Ding aber einfach weggenommen und... meist wird darüber auch über eine Anzeige hinweggesehen.... solange du nicht verdächtig bist...