Darf man ein Pferd einfach so schlachten?

8 Antworten

Da gibt es durchaus Hürden.

Ein Schlachttier hat andere Ansprüche an die Haltung. Wer ein Schlachttier hält, muss akribisch Buch führen über jede Medikation (Stallbuch). Alles, wirklich alles, was alle Tiere im Stall erhalten, muss notiert werden. Das Stallbuch ist wirklich ab einem Schlachttier im Bestand zu führen. Weil dies extrem aufwändig ist, wenn man nicht sowieso einen Schlachtviehhaltungsbetrieb hat und eben sowieso muss, macht das kaum ein Halter.

Dann ist es ja oft so, dass man bei Pferden aufgrund dessen, wie man sie nutzt und aufgrund noch tieferer emotionaler Bindungen nicht das gesunde Tier schlachtet, sondern in der Regel nur das kranke zu Schlachtung vorsieht. Nun ist aber stark von der Erkrankung abhängig, ob man das Tier überhaupt transportieren darf oder das Schlachtprodukt überhaupt nutzbar ist.

In den Equidenpässen gibt es eine Eintragmöglichkeit zum Schlachtpferdestatus. Auf einer Seite kann man per Unterschrift eines Tierarztes und des Halters angeben, wenn ein Pferd den Schlachtpferdestatus verlieren soll. Schlachtpferdestatus hat es von Geburt an. In dem Moment, wo die Eintragung vorgenommen wurde im Pass ist es für alle Zeit Nichtschlachtpferd. Aufgrund der Auflagen zum Aufstallen von Schlachtpferden verlangen Stallbetreiber in der Regel, dass der Eintrag erfolgt, bevor sie ein Pferd bei sich aufstallen. Heißt, mit einem Schlachtpferd findet man keinen Einstellplatz, muss selbst in Eigenregie halten und die Stallbuchpflicht erfüllen. Da wir alle unsere Pferde eh anderweitig nutzen möchten und in der Regel nicht in einem Gesundheitszustand töten, in dem wir sie noch gut weiter nutzen können, hat es für den Halter keinerlei Nachteile, den Status zu setzen im Pass.

"man" und "einfach so"? Nein.

Ein Pferd ist kein Kleintier das man mit Sachkundenachweis auch als Privatperson in der heimischen Küche schlachten und verarbeiten dürfte. Da ist bei Tieren wie Kaninchen oder Geflügel schon Schluss.

Also alles was Hufe oder Klauen hat kann die Privatperson nicht mehr einfach mal so machen!

Und auch wenn diese Privatperson einen Sachkundenachweis für Großtiere hat, darf man die nicht einfach so zu Hause schlachten. Für die Hausschlachtung braucht es eine Genehmigung - die bekommt man aber gar nicht so einfach.

Und das mit den Medikamenten und der Dokumentation dazu haben dir schon andere genauer beantwortet.

Grundsätzlich ja, allerdings ist darauf zu achten, daß im Pferdepass kein Sperrvermerk eingetragen ist (erfolgt i.d.R. nach Verabreichung bestimmter Medikamente). In dem Fall wäre das Fleisch nicht verkehrsfähig.

Solltest du selber schlachten wollen, benötigst du neben einer zugelassenen Schlachtstätte auch die notwendigen Sachkundenachweise ( für das Töten von Wirbeltieren und ggf. für die Fleichverarbeitung).

Da gibt es hürden.

Es muss im pass als Schlachtpferd eingetragen worden sein , was bedeutet dass es nicht so starke Medikamente bekommen darf wie ein ,,normales,, oder es muss speziell dokumentiert werden, ich glaube da muss man dann sogar noch bisschen was drauf zahlen?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubi Pferdewirtin

Nur, wenn es nicht als "Nicht-Schlachtpferd" registriert ist und kein Sperrvermerk aufgrund irgendwelcher Medikamentierung vorliegt.

Unser Pferd darf beispielsweise nicht geschlachtet werden. Das steht so im Halterpass - es ist als Nicht-Schlachtpferd registriert.

Eine Eintragung als Nicht-Schlachtpferd vermeidet, dass man ein Bestandsbuch führen muss, was man ansonsten müsste, um Behandlungen und Medikamentierung der letzten 5 Jahre nachweisen zu können.