Fenster-Tausch Baugenehmigung?

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Hallo Beim Erstezen eines vorhandenen Bauteils ist keine Baugenehmigung erforderlich Sollte das neue Bauteil geringfügig abweichen ist das natürlich kein Problem sollte aber aus einem Fenster von 1.01 x 1,01 ein Fenster werden von 1.26 x 2,01 werden dürfte das strenggenommen schon unter Baugenehmigung fallen. sowas sollte man vorher bei der Baubehörde mal vorsichtig abklopfen, dann gibts weniger Probleme. Einzig bei Denkmalschutz muss man das vorher abklären ob Form und Farbe genehm sind Viel Spaß beim Wechseln

Ich würde mal sagen, welche Genehmigungen du brauchst, hängt von Lage und lokalen Regelungen ab. Denkmalschutz? Reihenhaus? Vorgaben von einer Vermietergemeinschaft? Usw.

Reicht dir die Antwort Ja oder Nein??

Geh doch einfach zu der Baubehörde, die für den Ort zuständig ist und frage! (Bauamt im Rathaus oder Landratsamt) Nur die kennen alle relevanten Punkte, die man wissen muss um die Frage seriös zu beantworten. Kosten entstehen keine dabei!

Nein, Du brauchst keine Baugenehmigung dazu.