Darf man die Mitgliedschaft bei der IG Metall kündigen wenn man noch einige Monate Beitragsrückstand hat?
Hallo zusammen, ich bin seit August in der Privatinsolvenz. Seit dieser Zeit habe ich auch meine monatlichen Beiträge für die IGM nicht bezahlt. Kann ich jetzt trotzdem meine Mitgliedschaft beenden oder muss ich erst den Zahlungsrückstand begleichen?
Liebe Grüße
lamenga
2 Antworten
Selbstverständlich kannst Du eine Mitgliedschaft auch dann kündigen, wenn du Betragsrückstände hast - nur ändert das nichts an der Tatsache dieser Rückstände.
Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, die Mitgliedschaft lediglich beitragsfrei ruhen zu lassen oder den Beitragssatz auf den für Arbeitslose zu reduzieren (bei ver.di z.B. ist das der Mindestsatz von 2,50 €/mtl.), so dass Du zwar einerseits finanziell entlastet wirst, andererseits aber immer noch den Service der Gewerkschaft beanspruchen kannst.
Am sinnvollsten ist es sicher, Deine Situation in einem Gespräch in der Geschäftsstelle des Kreis- oder Bezirksverbandes zu besprechen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen (sowohl bezüglich Deiner Beitragsrückstände wie auch einer möglichen Fortdauer der Mitgliedschaft).
Du musst dich an die Kündigungsfristen halten.
Selbstverständlich wird die Kündigung wirksam - das ändert aber nichts an den Beitragsrückständen.
Ja das weiß ich. 6 Wochen bis zum Quartalsende. Die Frage ist aber, ob die Kündigung überhaupt wirksam wäre, da ich ja noch Beitragsrückstand habe.