Darf man bei seinem Klingelschild einfach einen anderen Namen hin machen?

2 Antworten

Du mußt behördlich erreichbar sein. Ein Strafzettel, eine amtliches Schreiben etc. muß Dir zugestellt werden können. Zumindest Dein Briefkasten müßte also beschriftet sein. Die Klingel kannst Du hingegen mit einem Phantasie-Namen beschriften, oder auch gar nichts dranschreiben.

Außer dass dich dann halt niemand findet... kannst du gerne machen. Du kannst das Klingelschild auch frei lassen