Darf man bei der Landtagswahl auch in einem Bundesland wählen, in welchem man gar nicht lebt?

3 Antworten

Guten Tag!

Ausgehend von den Gesetzen über die Wahl im jeweiligen Bundesland kann nur derjenige wählen beziehungsweise ist wahlberechtigt, wer

  1. Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG
  2. das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  3. seinen Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, d.h. alle zusammen. Leben Sie ausschließlich in Schleswig-Holzstein, fehlt es an der Wahlberechtigung für das jeweilige Bundesgebiet.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Natürlich nicht. Wahlberechtigt sind nur die Bürger im entsprechenden Bundesland.

Du darfst ja auch nicht bei der Kommunalwahl in der Nachbarstadt wählen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich wähle, seitdem ich 18 bin.