Darf man auf YouTube indizierte Filme rezensieren?
Hallo, ich drehe als Hobby Filmreviews auf YouTube. Darf man dort indizierte Filme besprechen? Oder wird man deshalb strafrechtlich verfolgt?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/chanfan/1652894797614_nmmslarge__0_0_1915_1915_c7928552c22a09d68ca230b9e93cf4b1.jpg?v=1652894798000)
Normal bedeutet es, das ein indizierter Film nicht beworben werden darf. Der darf z.B. nicht einfach zugänglich sein und normal unter dem Ladentisch angeboten werden.
Indiziert ist nicht gleich verboten. Es kommt darauf an auf welcher Liste die stehen.
So denke ich also, das dein Vorhaben nicht zulässig ist, weil du ja ggf. Filmausschnitte zu dem Film zeigst. Wobei ich dann aber auch wieder nicht weiß, wie es mit Ausschnitten und Nennung des Filmtitels ist.
Vielleicht fragst du direkt mal bei der BPjM nach.
Schau mal bitte als Vorab-Info: https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=Indizierungen#bedeutung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/chanfan/1652894797614_nmmslarge__0_0_1915_1915_c7928552c22a09d68ca230b9e93cf4b1.jpg?v=1652894798000)
Ich glaube, das dies dann OK ist. Aber du solltest dich nicht darauf verlassen und lieber nochmals nachfragen.
Und dann wäre es ganz nützlich, wenn du eine klare Antwort von der BPjM hast, das du dieses in deinen Beiträgen einblendest, damit Unwissende nicht umsonst Stress machen. :)
Du siehst ja selbst hier, das viele User nicht wissen was Indiziert genau ist. :)
Ich habe meine Erfahrungen z.B. durch unsere ehemalige Videothek. :)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sicula/1579568401782_nmmslarge__214_0_476_476_4b6fd5bfe95188018e38460aa9163b86.png?v=1579568402000)
"Leider kann ich Ihnen bzgl. Ihres Anliegens keine befriedigende Antwort geben. Ob gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen wird, ist je nach Beitrag in Ihren YouTube Kanal eine Frage des Einzelfalls. Wir als Bundesprüfstelle dürfen allerdings nicht rechtsberatend tätig werden, so dass eine Prüfung Ihres Vorbringens von hier aus nicht möglich ist. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich bei Bedarf an einen mit dem Medienrecht betrauten Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. Lisa Rockensüß"
also es gibt dazu keine eindeutige Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/chanfan/1652894797614_nmmslarge__0_0_1915_1915_c7928552c22a09d68ca230b9e93cf4b1.jpg?v=1652894798000)
Komische Antwort. Die sollen doch keine Rechtsberatung geben, sondern nur mal kurz etwas zu den indizierten Filmen und deinem Vorhaben sagen. Immerhin sind die Vorgaben BPjM der Grund, warum unser Gesetzgeber auf Einhaltung besteht.
Und so gesehen, müssen die ja dann irgendwelche Vorgaben haben oder?
Ach so: Vielen Dank für deine Rückmeldung. :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
verbotene filme, verstoßen gegen das gesetz. wenn du also öffentlich zugibst es gesehen zu haben, verstößt du gegen das gesetz
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sicula/1579568401782_nmmslarge__214_0_476_476_4b6fd5bfe95188018e38460aa9163b86.png?v=1579568402000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/chanfan/1652894797614_nmmslarge__0_0_1915_1915_c7928552c22a09d68ca230b9e93cf4b1.jpg?v=1652894798000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, darfst du. Du darfst solche Filme nur nicht besitzen, also falls dir jemand auf den Sack geht, sag einfach, du hast es bei einem One Night Stand gesehen. Und bewahre die Filme natürlich nicht zuhause auf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sicula/1579568401782_nmmslarge__214_0_476_476_4b6fd5bfe95188018e38460aa9163b86.png?v=1579568402000)
Natürlich darf man als Volljähriger Indizierte Filme besitzen. Indiziert bedeutet lediglich dass vom Film eine schwere Jugendgefährdung ausgeht. Man darf sogar nach 131 StGB beschlagnahmte Filme besitzen, nur nicht verkaufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wieso fragst du dann überhaupt, wenn du nur Antworten zulässt, die du hören willst?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sicula/1579568401782_nmmslarge__214_0_476_476_4b6fd5bfe95188018e38460aa9163b86.png?v=1579568402000)
Du hast meine Frage nicht beantwortet. Meine Frage war ob man die Filme öffentlich kritisieren darf. Du hast behauptet man dürfe diese Filme nicht besitzen. Und das ist schlichtweg falsch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Natürlich darfst du das und wenn es falsch wäre, dass man diese Filme nicht besitzen darf, dann natürlich noch eher. Wieso sollte man Filme, die man besitzen darf, nicht kritisieren dürfen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sicula/1579568401782_nmmslarge__214_0_476_476_4b6fd5bfe95188018e38460aa9163b86.png?v=1579568402000)
Naja es heißt um Gesetzestext, dass diese Filme nicht in Räumen ausgestellt werden dürfen, die für Minderjährige zugänglich sind. Und YouTube könnte darunter fallen bzw. Meine Kritik gegen das Werbeverbot für diese Filme verstoßen. Jedoch gibt es sehr viele Kritiken zu diesen Filmen deswegen bin ich mir unsicher ob "Journalismus" ebenfalls unter das Werbeverbot fällt.
Nein ich zeige keine Filmausschnitte. Ich lege lediglich die Bluray auf den Tisch, gebe eine kurze Zusammenfassung und eine Bewertung dazu ab.