Darf man auf einer Straße die nur für Anlieger frei ist wenden?
Hier war gearde ein Unfall jemand wollte auf einer Straße wenden die nur für Anlieger frei ist, dabei ist dem Auto beim abbiegen jemand drauf gefahren. Die Straße ist breit genug also würde man nicht mal einen Meter der Straße zum wenden befahren. Darf man das? Oder bei Anlieger frei nicht mal dran denken drauf zu fahren?
7 Antworten
Diese Sache mit -Anlieger frei- ist dazu gedacht, diverse Wege von einem hohen Verkehrsaufkommen zu schützen. Denn genau genommen, ist es nu den Anwohnern und maximal deren Besuch gestattet diese Wege zu befahren.
Wenn er ein Stück zum Wenden verwendet hat, kann man ihm diese Nutzung nicht zum Verhängnis machen.
Die Ursache für den Unfall ist regulär zu beachten und zu bewerten.
Wenden und Anlieger frei sind unterschiedliche Baustellen. Wer wendet, hat Vorsicht walten zu lassen, das sagt der §1 StVO aus.
Warum er da nun hinein gefahren ist, spielt doch überhaupt keine Rolle.
Das hat mit Anlieger oder nicht Anliegerstrasse nix zu tun. Wenn da keine durchgezogene linie ist darf man wenden. Man muss aber seine Absicht zu erkennen geben (binken) und auf den übrigen Verkehr achten, auch auf den rückwärtigen.
Anlieger frei berechtigt jeden, der ein berechtigtes Interesse hat, diese zu befahren und bei notwendiger Vorsicht bzw Rücksicht auch zu wenden.
Wenn du mir nicht glaubst, was ein Anlieger ist, dann kannst du gerne bei Wikipedia nachlesen!
Anlieger (besonders in Deutschland), Anrainer (besonders in Österreich), Anstösser (besonders im Schweizerischen), auch Anwohner bezeichnet den unmittelbar angrenzenden oder direkt beteiligten Nachbar einer Liegenschaft oder eines Rechtsgutes. Das betrifft sowohl die Nachbarn untereinander, als auch die gemeinsamen Nachbarn eines öffentlichen Raumes, etwa im Straßenverkehr.
Gut Dein Hazs wurde also nur durch Nachbarn gebaut und Dir selber. Ebenso erhältst Du keine Post nach Hause und kannst keine Dinge kaufen, die Du nicht selber transportiert. Kopf einschalten macht durchaus Sinn!
Danke für den Tipp
Kopf einschalten macht durchaus Sinn!
aber die Fähigkeit zum Lesen auch
Nutzungsberechtigte von Grundstücken, dessen Zufahrt Teil der Anliegerstraße ist
mit Bewohnern der Straße in Kontakt tritt
.
Alles klar?! So peinlich manche Kommentare!
Peinlich? Allerdings, denn ich sehe meinen Postboten nicht jeden Tag und trete somit auch nicht in Kontakt mit ihm. Du bekommst doch Post?
Lieb deine Mühe, aber nicht nötig. Dass du es nicht verstehst, ging bereits, netter Weise leicht verständlich, aus deinem ersten Kommentar hervor.
Dennoch danke für deine Zeit!
Quatsch, auch deren Besuch, der Postbote, sowie der Arzt dürfen da rein.
Und ich auch, wenn ich ein Kaufgrundstück suche.
... nicht tritt, treten möchte, Zitat:
«Anlieger frei» - Hier darf mit dem Auto nur hineinfahren, wer mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern in irgendeine Beziehung treten möchte.
.... nicht tritt, treten möchte, Zitat: « Anlieger frei» - Hier darf mit dem Auto nur hineinfahren, wer mit den Grundstückseigentümern oder Bewohnern in irgendeine Beziehung treten möchte.
Was willst du hier zu verstehen geben?
Dein Unwissen, nichts anders, siehe ggf. Dein Kommentar, Zitat:
Als Anlieger werden eigentlich die Anwohner, also die zu der jeweiligen Liegenschaft gehörenden Personen, bezeichnet.
Woah, so anstrengend...dann erkläre mir, ausschließlich bezogen auf
Als Anlieger werden eigentlich die Anwohner, also die zu der jeweiligen Liegenschaft gehörenden Personen, bezeichnet.
was daran falsch ist!
Wenn du ein Anliegen hast, darfst du diese Straße befahren. Wie sagte mein Fahrlehrer damals so schön? "Der Interpretationsspielraum ist groß. Wenn ihr euch dort einen Baum angucken wollt, ist das auch ein Anliegen."
Als Anlieger werden eigentlich die Anwohner, also die zu der jeweiligen Liegenschaft gehörenden Personen, bezeichnet.