Darf man am Beschleunigungstreifen über dem erlaubten Tempo fahren?
Damit ich mich sicher auf der Autobahn einordnen kann, wenn es die Situation erfordert?
4 Antworten
Ab dem Zeichen "Autobahn" gilt grundsätzlich keine Begrenzung für PKW nach § 3 Absatz 3 Nr. 2c StVO.
Wenn du danach ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung siehst, gilt das natürlich auch für den Beschleunigungsstreifen. Wenn es kein Schild gibt, dementsprechend auch kein Tempolimit.
Wenn auf der Autobahn ein Tempolimit gilt und du dieses beim Auffahren erkennen kannst, musst du dich auch bereits auf dem Beschleunigungsstreifen daran halten. Für das Einfädeln/Auffahren auf die Autobahn ist keine höhere Geschwindigkeit notwendig – evtl. musst du dich etwas zurückfallen lassen.
In der Praxis wird aber die etwas erhöhte Geschwindigkeit zum Einscheren niemanden stören und geblitzt wird an solchen Stellen auch eher nicht.
Nein darfst du nicht aber du darfst auf den Beschleunigungsstreifen rechts überholen.
Und wenn es nicht mehr anders geht, weil du dich verschätzt hast, musst du stehenbleiben und nicht einfach auf dem Standstreifen weiter fahren! Das anhalten sollte allerdings nach Möglichkeit vermieden werden
Hat man schon damals in der Fahrschule gelernt, dass man auf keinen Fall bremsen darf wegen der extremen Unfallgefahr und notfalls den Standstreifen noch kurz mitbenutzen darf...
Mehrere LKW, die den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und dir keinen Platz zum Einscheren machen.
Was machst du in so einer Situation, auch wenn das sehr unwahrscheinlich wäre?
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
§7a Abs 2 StVO
Gemeint ist damit, dass man schneller fahren darf, als die Fahrzeuge, die auf den durchgehenden Fahrstreifen fahren. Das Tempolimit gilt für alle.
Man darf, wenn man auf die Autobahn auffährt die Geschwindigkeit kurzzeitig überschreiten (auf eben diesem Einfädelungsstreifen)
Ab dem ersten Schild mit der Geschwindigkeit muss man sich natürlich daran halten. Meistens stehen diese kurz hinter der Auffahrt, sind also nur paar Meter.
Der Paragraph der StVO ist eindeutig.
Ich verstehe deine Argumentation nicht ganz. Erst sagst du, man darf die zul. Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Dann meinst du, man muss sie einhalten.
Ich sehe das genau wie KevinHP. Und wie du sagst: Der Paragraph ist eindeutig. Man darf schneller fahren, als auf den durchgehenden Fahrstreifen gefahren wird. Die zul. Höchstgeschwindigkeit darf man jedoch nie überschreiten, auch nicht kurzzeitig.
Nein, wenn vorher eine Geschwindigkeit angegeben wurde, wie beispielsweise 80, wird diese erst aufgehoben, wenn Du auf den Fahrstreifen wechselst, wo es dann evtl. keine Begrenzung mehr gibt.
Doof aber ist Gesetz. Allerdings hält sich kaum einer daran... zugegeben ich auch nicht :-))))
Wie soll man das Anhalten vermeiden, wenn man nicht weiter fahren darf?