Darf man als Privatperson Weidezäune haben?
Also Zäune die unter Strom stehen
3 Antworten
Im Prinzip ja, frei nach Radio Eriwan.
Mußt Du bitte in die einschlägige Kommunalsatzung gucken, wo und ab welcher Höhe. IdR ist sowas nur ab 2 Metern Höhe, wie auch spitze/scharfe Sachen wie Stacheldraht usw. erlaubt, auch die Höhe von sowas ist nachbarschutzrechtlich eingeschränkt, insbesondere als Sichtschutz.
Wir reden hier über Einfriedungen zum öffentlichen Raum oder zum Nachbarn hin, also insbesondere Strasse. Innerhalb Deines eigenen Grundstückes, ohne Zugang Dritter sollte das kein Problem sein, z.B. als 2. Einfriedung außerhalb der Reichweite per Arm von der ersten.
Soweit es sich um landwirtschaftliche Gelände mit Tierhaltung handelt, gibt es ja auch nicht-gewerblich, etwa eine private Pferdekoppel, kann das erlaubt sein, mußt bei der Kommune fragen oder die Ortssatzung einsehen.
Also meine Tante hat nen Bauernhof und dort auch Weidezäune die unter Strom sind. Also ich schätze schon.
Ja, bei landwirtschaftlicher Nutzung und Tierhaltung geht das, reines Wohngrundstück nicht. in aller Regel, je nach Ortssatzung.
Klar,darf man.
Nein, allzu häufig nicht. Siehe Ortssatzung und vorgesehene Nutzung des Geländes.