Darf man als Privat - Patient sich beschweren beim Arzt , wenn die Behandlung nichts gebracht hat und weiter starke Schmerzen verursacht?

3 Antworten

Hall goodgirl,

selbstverständlich kannst du dich beschweren bei jedem und überall.

Dir muss aber klar sein, dass du einen Dienstvertrag mit dem Arzt hast. Du bezahlt ihn für sein Bemühen, nicht für den Erfolg. Wenn du bei einer Operation stirbst, dann musst du die trotzdem bezahlten. Der Arzt hat sich ja bemüht, hat leider nur nicht geklappt.

Falls du auf der Rechnung Positionen siehst, von denen du ausgehst, dass sie nicht erbracht wurden, dann kannst du das bemängeln und um eine neue Rechnung bitten (ohne diese Position). Falls du dich da nicht auskennst, kann dir deine Versicherung helfen. Aber die Abrechnung von Ärzten ist eine komplizierte Sache. Einfach mal behaupten, der Arzt hat sich nicht genügend Zeit genommen, reicht da nicht. Und wenn deine Mutter nicht fließend deutsch kann, dann ist das zunächst ihr Problem.

Falls es sich um einen Behandlungsfehler handeln sollte, dann ist das noch komplizierter. Das würde ich mir von einem Fachanwalt für Medizinrecht vorher (!) ganz genau (!) erklären lassen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname,

Leider hat man bei einer medizinischen Behandlung keinen Anspruch darauf, dass alles gut geht. Es gibt immer das Risiko, dass eine Behandlung nicht den gewünschten erfolg bringt. Wenn du einen Maler beauftragst, eine Wand zu streichen (als ganz blöder Vergleich) und dir gefällt das hinterher dann nicht, dann hast du auch Pech gehabt. Auch beim Arzt bezahlst du dafür, dass er den Job so gut er kann erledigt. Aber wenn dir das Ergebnis nicht gefällt ist es leider nur "Pech" - und keine Abzocke.

"Privatzahler" bedeutet, es zahlt nciht die private Kasse, sondern ihr selber? Gibt es keine Versicherung, die einspringt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Ja, man darf sich beim Arzt beschweren. Dafür muss man nicht einmal Privatpatientin sein.