Darf Lehrerin Schulranzen durchsuchen?

7 Antworten

Ich find's immer wieder witzig, wie sich manche Lehrer als Eltern oder Polizei aufspielen.

Eltern dürften das bei einem U18-Menschen, sonst nur die Sherrifs. Ein Lehrer kann wie jeder andere Mensch (incl. einem Kaufhausdetektiv by the way) bestenfalls darum bitten und muss dann mit der Antwort leben, wenn's abgelehnt wird. Bei einem Minderjährigen können zwar grundsätzlich auch die Eltern die Genehmigung dazu erteilen, aber die werden dann wohl kaum jedes mal kontaktiert und ob sie dann auch mitspielen ist fraglich. Ich würd's nicht tun, wenn's um meine Kinder geht.

Und dabei Druck aufzubauen ist ganz schnell Nötigung und damit strafbar. Würde ich mir als Lehrer etc. sehr gut überlegen.

ist defintiv nicht im Aufgabenbereich des Lehrers

niemand anders als die Polizei darf das, und das selbst nur dann, wenn ein klar begründeter Verdacht auf eine Straftat besteht

Nein, sie hat nicht dass recht die Taschen zu durchsuchen! Auch niemand anderes, solange die Person es nicht freiwillig machen mochte.

Es darf Nur die Polizei, Zoll,... [Auf Amtlich Anordnung (Durchsuchungsbefehl - Bezieht sich auf alles was der Person gehört auch Haus, Auto, Taschen, PC,...) oder bei starken verdacht/ bei gefahr z.B. weil der verdach einer Waffe in der tasche sich erhärtet]. Aber auch die Polizei muss einen Dringenden, Driftigen Grund dafür haben!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigene Meinung

LordofDark1981  24.05.2024, 15:14

Der ZOLL darf das tatsächlich auch Verdachtsunabhängig. Die haben tatsächlich nach ihrem Aufgabengesetz etwas andere - erweiterte - Rechte. Darum ist übrigens auch bei vielen Großveranstaltungen wie Festivals etc. auch immer eine Horde der Zachäus-Brigarde bei den Uniform-Kaspern mit an Board, weil DIE eben genau DAS dürfen und den Sherrifs so zuarbeiten können (die's eben nicht dürfen).

Nein, das darf sie nicht. Sie kann euch bitte, die Tasche zu lehren, am besten unter vier Augen. Ansonsten müsste sie die Polizei rufen, wenn es einen Verdacht auf Diebstahl ist.

Grundsätzlich ist für mich die Frage, ob die Schülerin alt genug für das Rauchen der Vape ist.


LordofDark1981  31.07.2024, 00:39

Die Grundsatzfrage ob die Eigentümerin alt genug für das Dampfen (Vape = Dampf, nicht Rauch, aber das nur am Rande) stellt sich hier gar nicht. Besitzen dürfte sie so ein Gerät wohl durchaus.
Diebstahl ist auch dann möglich, wenn die Eigentümerin zum Gebrauch nicht die Voraussetzungen erfüllt. Und auch an illegal besessenen Dingen (z.B. Drogen) ist Diebstahl möglich, da es hierbei nur um einen unrechtmäßigen Verwahrungsbruch mit Zueignungsabsicht geht und die Rechtsnorm genau dieses Handeln sanktioniert und gerade nicht darauf gerichtet ist, WAS dann Gegenstand des unrechtmäßigen Handels ist. Das hat sogar der BGH mal grundsätzlich klargestellt.

Dennoch kann die Lehrerin keinesfalls eigenmächtig eine Tasche durchsuchen, wenn hierzu nicht die Einwilligung der Betroffenen vorliegt. Sie könnte - wie richtig gesagt - bestenfalls die Polizei hinzuziehen, hätte jedoch ein Festnahmerecht nur bei klarer Wahrnehmung des Diebstahls (Besitzwehr, ggf. als Besitzdiener(in) des/der Bestohlenen), Grundlage aus dem BGB, nicht aus der StPO), da die Voraussetzungen des §127 StPO (Zweck: Sicherung eines Strafverfahrens bei unklarer Identität) nicht vorliegen (sie kennt ja die Personalien der Schüler und kann eine Strafanzeige daher erstatten ohne diese erst ermitteln zu lassen).

besterochse18 
Beitragsersteller
 22.02.2024, 15:14

Er selbst ist 15 also gehe ich nicht davon aus das seine Klassenkameradin älter als 18 ist

Nein.

Aber sie darf drum bitten und man darf der Bitte nachkommen.

Kommt man der Bitte nicht nach, dann darf die Lehrerin die Eltern dazu holen oder auch die Polizei - je nachdem was so vorgefallen ist.