Darf Jobcenter Daten und Kontoauszüge weitergeben?
Hallo, ich habe vor 2 Monaten Beratungshilfe beim Amt beantragt, da ich gerade erst mit meiner Ausbildung fertig bin vor 3 Monaten und einen Anwalt gebraucht habe. Ich habe gestern erfahren, dass das Jobcenter einfach Daten von mir und auch Kontoauszüge einfach ans Amtsgericht geschickt hat. Ist das rechtens? Im Endeffekt musste ich das dann nicht machen, würde mich aber interessieren, ob die das dürfen.
LG
6 Antworten
Beratungshilfe bekommst Du beim zuständigen Amtsgericht. Da gibt es eine spezielle Abteilung dafür.
Was mischt sich hierdas JC überhaupt ein?
Sie können Dich darauf hinweisen, dass für Berstungshilfe das AG zuständig ist.
Das JC hat keinrlei rechtlichen Befugnisse, in diesem Falle Kontoauszüge oder persönliche Daten an das AG zu senden.
Jeder JC hat einen Datenschutzbeauftragten.
Den kannste fragen.
Er wird mit 100% iger Sicherheit eine Verletzung des Schutzes Deiner Daten feststellen.
JC meinen, sich alles erlauben zu dürfen.
Unfassbar
Nein, aus Gründen des Datenschutzes darf das das Jobcenter nicht.
Das Amtsgericht hätte eventuell benötigte weitere Unterlagen direkt bei Dir anfordern müssen.
Quatsch, natürlich dürfen die, wie die Studierendenwerke ja auch, die beim Finanzamt den Banken sich die Unterlagen holen, die benötigt werden.
Kannst du zu deiner Aussage auch eine Quelle nennen? Was du hier erzählst ist mir auch neu!
Kennst du vielleicht noch den Paragrafen?
Grundsätzlich darf das Jobcenter das m.M.n. nicht.
Warum hast Du Beratungshilfe beim Jobcenter beantragt? Das ist die völlig falsche Stelle dafür.
Kommt auf den Kontext an. Im Rahmen der Amtshilfe ist es üblich. Selbiges gilt auch, wenn das Jobcenter für dich nicht zuständig ist.
Sicher? Ich habe gelesen, dass das nur intern weitergegeben werden darf bsp. von Sacharbeiter zu Sacharbeiter aber nicht an eine andere Behörde. Ich beziehe seit 3 Monaten ALG.
LG
Wie ich bereits sagte: im Rahmen der Amtshilfe ist das durchaus möglich. Ich wüsste auch nicht was dagegen spricht.
Soweit ich weiß darf das JC das aus Datenschutz Gründen nicht, so wie es bereits von jemanden anderen geantwortet wurde.
Ganz sicher, und Alltag, wie sonst kommen die Schummeleien raus?
Immer wieder lustig zu lesen, wie hier fragen gestellt werden und der Fragesteller dann meint, es doch besser zu wissen 🙄😁 wieso stellst du hier überhaupt noch Fragen?
"Einfach so" wird man die Daten nicht an das Amtsgericht weitergeleitet haben, die werden wohl von dort aus angefordert worden sein, oder es liegt eine Anweisung vor, das die Übertragung automatisch zu erfolgen hat.
Auf welcher Grundlage ist dem so?