Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsbescheinigung und Brief vom Amtsgericht?
Hallo Leute,
ich gehe bald studieren und da meine getrennten Eltern genau wissen wollten, wie viel sie mir an Unterhalt zahlen müssen, habe ich im August einen Anwalt mit dem Ausrechnen des genauen Betrages beauftragt. Zuvor habe ich beim lokalen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt und eine Bescheinigung bekommen.
Beim Gespräch meinte der Anwalt, dass trotzdem noch Kosten durch seine weitere Arbeit anfallen, die Bescheinigung deckt nur die Kosten des Gesprächs mit ihm. Daraufhin habe ich beim Amtsgericht gefragt, ob diese Kosten auch übernommen werden können, worauf sie mir per Post mitteilten, dass die Beratungsbescheinigung alle außergerichtlichen Kosten abdeckt.
Den Brief leitete ich per Mail an meinen Anwalt weiter, woraufhin dieser dennoch eine Bezahlung verlangte und meine Mail als „weniger schöne Überraschung" bezeichnete. Was soll ich jetzt machen? Laut Amtsgericht fallen keine Kosten an, ihn scheint das jedoch nicht zu interessieren.
Danke im Voraus.
7 Antworten
Manchmal kann man sich nur fragen, warum ?
Gemäß Düsseldorfer Tabelle haben außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende / Studierende einen Unterhaltanspruch von 735 Euro - incl. des gesetzlichen Kindergeldes - und zwar in Relation zu ihrem Einkommen.
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten.
Könnten die Eltern diesen Unterhalt nicht aufbringen, so entstünde Anspruch auf Bafög.
Und jetzt stellt sich mir einmal die Frage - welche Unterhaltsansprüche hat denn jetzt der Anwalt errechnet?
Sprich für was möchte er denn noch ein zusätzliches Entgelt haben?
Sorry - aber das ist lächerlich par exellence - das kann dann im Prinzip jeder Mittelstufenschüler ganz einfach ausrechnen! Und dazu bedurfte es keiner wirklichen "Beratung" - und den Betrag / Unterhaltsanspruch ( in Höhe von 735 Euro ) kennt jeder Anwalt - der so etwas nicht zum 1. Mal macht im Kopf!
Für diese Berechnung verlangt er nun Geld von meinen Eltern
das geht sowieso nicht - denn Deine Eltern haben in nicht mandatiert.
Verzeihung, aber ich wusste das alles nicht. Meine Eltern sind halt zwei Gnatzköpfe, selbst nach 11 Jahren Trennung reden sie nicht miteinander. Und da sie den jeweils anderen und mir selbst auch nicht vertrauen machte ich den Vorschlag, dass man die Sache durch einen Anwalt ein für alle Mal klären könnte und so alles als legitimes Dokument vorliegen würde. Beide wüssten so welchen gerechten Anteil sie mir zahlen müssten.
Das so ein Dilemma darauß wird konnte ich nicht ahnen, mir fehlt mit meinen naiven 18 Jahren halt auch einfach die Erfahrung.
An der Situation kann man jetzt nichts mehr ändern, den Anwalt habe ich schon beauftragt. Ich frage mich derzeit halt nur, was ich für Handlungsmöglichkeiten in dieser Situation habe.
https://www.rak-berlin.de/das-recht/berufsrecht/beschwerdeverfahren.php
Schaue einmal an welche Kammer Du Dich wenden musst, soweit die Forderungen des RA unberechtigt sind.
Laut dem Amtsgericht sind seine Forderungen ja unberechtigt. Ich werde wohl erstmal morgen bei ihm anrufen und ihn nochmals auf den Brief hinweisen, klappt das nicht dann lese ich mich mal in dieses Beschwerdeverfahren rein.
Übrigens müsste der Anwalt das nicht selbst mit dem Amtsgericht klären, wenn es ihm nicht gefällt, was die da behaupten? Oder spiele ich jetzt den Übermittler zwischen den beiden?
Ich werde wohl erstmal morgen bei ihm anrufen und ihn nochmals auf den Brief hinweisen,
Lasse dies sein - verweise noch einmal auf die Aussage/ den Brief? des Amtgerichts und teile dem RA mit, dass Du mit dessen Forderung nicht einverstanden bist, und sollte er auf dieser bestehen, du die zuständige Anwaltskammer einschalten würdest.
Es ist ein Brief, wurde mir als Antwort auf meine schriftliche Anfrage, ob die „Zusatzkosten" auch übernommen werden können, zugestellt. Von mir aus kann ich den hier auch mal reinstellen, wenn dich der Inhalt interessiert.
Auf jeden Fall danke ich dir für deine Hilfe, ich werde den Anwalt das mitteilen, was du geschrieben hast.
Weiß nicht ganz wie das hier so geht, aber das Bild hab ich jetzt in einer separaten Antwort auf diesen Beitrag gepostet.
Aber genau aus dem Grund, ist es etwas, was eigentlich nicht zur Tätigkeit eines Rechtsanwalts gehört.
Die Beratung, die tatsächlich nur die Beratung und eine erste Hilfestellung sein soll, welche Rechtlichen Möglichkeiten man hat etc, wird auch vollumfänglich durch die Beratungshilfe gedeckt bis auf den Eigenanteil von 15€ die der Anwalt aber nach eigenem Ermessen erlassen kann.
Natürlich kann man auch einen Rechtswanwalt bitten, dies genau zu prüfen und auszurechnen.
Dies ist aber eine gesonderte Beauftragung und nicht mehr durch die Beratungshilfe gedeckt.
Stell sich aber die Frage, ob der Rechtsanwalt VORHER darüber aufgeklärt hat, dass dies nicht mehr von Beratungshilfe gedeckt wird und weitere Kosten entstehen.
Hat er dies denn VORHER mitgeteilt?
Wenn ja, dann ist auch die Rechnung des Anwalts berechtigt.
Er lebt schließlich davon und das ist nunmal sein Job.
Auch der Bäcker im Dorf wird dir keine kostenlosen Brötchen backen, er will ja schließlich etwas verdienen durch seine Arbeit.
ein Eigenanteil zzgl. zur Beratungshilfe zwischen EUR 15,00 und 25,00 ist durchaus üblich.
Erstmal, danke für die schnelle Antwort. Die 15€ hab ich bereits beim Gespräch gezahlt, er meinte aber Kosten die durch seine Arbeit an meinen Fall entstehen.
Da ich bisher nicht die richtige Antwort gelesen habe, mische ich mal mit:
Beratungshilfe deckt tatsächlich alle außergerichtlichen Kosten ab (bis auf die 15€, die du ja schon bezahlt hast). Alle anderen Kosten muss der Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse abrechnen. Auf dich kommen keine weiteren Kosten zu.
Weil ein anderer geschrieben hat, dass ein RA deinen Fall garnicht bearbeiten muss: doch. Beratungshilfemandate dürfen nur mit wichtigem Grund abgelehnt werden (z.B. nicht das richtige Fachgebiet - zu wenig Geld ist kein wichtiger Grund).
Was der Anwalt mit deinen Eltern abrechnen möchte, verstehe ich nicht. Du hast ihn mandatiert. U.U. braucht er eine Unterschrift, wenn du minderjährig bist, aber Mandant bist du.
Er meinte, dass das meine Eltern übernehmen sollen, da ich ja kein Einkommen besitze. Auf jeden Fall rufe ich ihn morgen mal an und weise ihn nochmals auf das Schreiben des Amtsgerichts hin.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Anwaltsrechnung-trotz-Beratungsschein--f300605.html
Hier ein ähnlich gelagerter Fall. "Zickt" der Anwalt weiter rum, dann kannst du für diesen Fall ebenfalls einen Beratungshilfeschein anfordern um mit einem seiner Kollegen zu besprechen, wie man gegen ihn vorgehen könnte.
Ich würde erstmal den Anwalt nochmals auf den Sinn und Zweck eines Beratungsscheines hinweisen und die Möglichkeit ihn bei der Anwaltskammer zu melden, wenn er weiter auf seine absurden Forderungen bestehen sollte.
https://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe
Seine Forderungen stehen im krassen Gegensatz zu dem Sinn und Zweck eines Beratungsscheines.
Für dein Studium: als Student musst du in erster Linie BAföG beantragen. Über den BAföG Antrag wird auch gleich das Einkommen der Eltern geprüft. Eine kostenlose Beratung und Berechnung bekommst du auch vom Jugendamt wenn du unter 21 bist.
Danke, so werde ich es morgen vermitteln.
Soweit ich weiß, würde ich kein BAföG bekommen, da meine Eltern zu viel verdienen und da mein älterer Bruder auf Grund eines Fehlers beim BAföG nach seinem Studium das Geld in Raten zurückzahlen musste, hab ich es gar nicht erst versucht zu beantragen.
Führt die anwaltliche Tätigkeit zu einer außergerichtlichen Einigung- oder Erledigung der Sache, wird eine zusätzliche Gebühr von 150,00 EUR fällig.
.....
Zu den Gebühren kommt ein Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen inkl. der Mehrwertsteuer, sowie der bereits oben genannte Anspruch gegen den Beratungshilfeberechtigten unmittelbar in Höhe von 15,00 EUR brutto.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Umsonst, ist wirklich nur die reine Beratung
Wie kommst du jetzt auf 150€?
Ich lese da nichts von unter dem Link den du gepostet hast.
Danke für die Antwort.
Aber warum meint das Amtsgericht dann, dass auch alle weiteren Kosten übernommen werden? Ich habe da heute sogar nochmal angerufen, um wirklich sicher zu gehen und sie haben mir versichert, dass jegliche Kosten übernommen werden und nicht nur die des ersten Gesprächs.
Das weiß ich nicht.
Wieviel verlangt denn der Anwalt von dir u bist du sicher, dass er keinen Antrag stellte darauf,den Beratungshilfeschein wieder aufzulösen, da sich ja deine wirtschaftlichen Verhältnisse gebessert haben?!?
Wie viel er von mir verlangt ist noch unklar, den Betrag hat er bisher in keinster Weise erwähnt. Sicherlich irgendwo im dreistelligen Bereich.
Meine wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich nicht verändert und einen solchen Antrag hat er mir gegenüber auch noch nie erwähnt, um ehrlich zu sein wusste ich nicht mal, dass so was möglich ist.
der Beratungshilfeberechtigte auf Grund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt hat und auf Grund des Erlangten die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung nicht mehr erfüllt. Die Aufhebung aus diesem Grunde erfordert einen Antrag des Beratenden sowie die Erfüllung weiterer Voraussetzungen durch den Beratenden.
Steht in dem wiki Link.
Aber, du müsstest dazu auch einen Brief bekommen, das es aufgehoben wurde
Danke für die Antwort.
Er hat berechnet, wie viel meine Mutter und mein Vater jeweils an mich zahlen müssen, um insgesamt auf diese 735€ zu kommen. Meine Mutter verdient nämlich weniger als mein Vater. Für diese Berechnung verlangt er nun Geld von meinen Eltern, da ich ja kein Einkommen besitze.