Darf ich zu einem Gespräch eine Begleitung mit nehmen?

6 Antworten

Darfst du. Idealerweise sollte dies, wenn ihr so etwas habt, jemand vom Betriebsrat oder der Mitarbeitervertretung sein.

guck mal bei YT zu diesem Fernsehanwalt & nach einem "Rückkehrgespräch nach Krankheit."

https://www.youtube.com/watch?v=2YHD6wROZbI&t=310s

Einige Kommentare sagen dazu, daß die Mitarbeiter danach trotzdem entlassen wurden.

Möglichst keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, frag mal einen Gewerkschaftssekretär.

Ich will Dir keine Angst machen, aber Du sagst ja selbst, "das wird kein Zuckerschlecken" & leichtere Arbeit gibt es in der Fa. vielleicht nicht

In diesem Fall würde ich auf jeden Fall ein Betriebsratsmitglied mit zum Gespräch nehmen. Das darf der Arbeitgeber Dir nicht verwehren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie schon erwähnt, ein Betriebsratsmitglied darf und sollte dabei sein.

Wenn es einen Betriebsrat/Personalrat gibt, darfst du verlangen, das jemand von denen mit dabei ist. Würde ich immer empfehlen. Eine private Vertrauensperson darf der Arbeitgeber aber ablehnen. In dem Fall höre dir einfach an, was der AG zu sagen hat, lasse dich aber auf keine Diskussionen ein, fasse den Inhalt d“nach noch mal schriftlich zusammen und bitte den AG um eine Unterschrift auf deinem Protokoll. Sollte es übel werden, lasse dich von einem Anwalt aus dem Bereich Arbeitsrecht beraten.