Darf ich eine Begleitung meines Vertrauens zum Elterngespräch mitnehmen?
Hallo
Zu einem Elterngespräch (von meiner Seite aus erwünscht) für meinen 9-jährigen Sohn wollte ich eine Begleitung mitnehmen, da bei diesen Gesprächen Lehrerin, Rektorin und Sozialarbeiterin beteiligt sind. Dieses habe ich auch der Rektorin gesagt das ich gerne eine Begleitung mitbringen würde, daraufhin sagte sie mir das ich da einfach nicht irgendjemanden mitnehmen darf. Laut des Schulamtes wo ich mich informiert habe, meinte die liebe Dame, dass das rechtlich ist was die Schule/Rektorin mir sagt. Auf meine Frage: Warum?, hieß es aus Datenschutz und dies kann jede Schule dann selber entscheiden. Es geht mir ja um mein Sohn und net um die Schule. Frage also: ist das Verhalten der Rektorin rechtlich in Ordnung, bzw. habe ich nicht als Erziehungsbrechtigte das Recht, eine Person meines Vertrauens hinzuzuziehen?
Vielen Dank
5 Antworten
Du kannst den Vater oder deine Mutter mitnehmen. Ich würde das einfach tun. Die sind zu dritt und du alleine, das ist vollkommen ungerecht.
Datenschutz wird gerne von Behörden verwendet um Leuten Rechte vorzuenthalten. So auch hier. Du bestimmst als Erziehungsberechtigte in diesem Fall über die Daten deines Kindes nicht die Schule. Wenn du sagst die Begleitung darf mithören, dann darf sie das. Beim Arzt wäre das auch nicht anders und der hat schließlich noch Schweigepflicht. Allerdings denke ich auch, dass sich die Schule einfach aufgrund des Hausrechtes weigern dürfte, die Begleitung zuzulassen - da kenne ich mich aber nicht mehr aus.
Hallo EGEELA,
es gibt im Schulgesetz NRW (andere Länder wohl ähnlich) keine Handhabe, dass du keine Vertrauensperson mitbringen darfst. Auch die Auskunft einer Dame vom Schulamt ist nicht verbindlich, wenn sie nicht schriftlich vorliegt. Mündliche Auskünfte einer Dienststelle sind immer nur die persönliche Meinung des entsprechenden Sachbearbeiters.
Datenschutz ist kein Grund. Die Schule darf zwar von sich aus an Unbeteiligte keine Daten weitergeben, aber mit deiner Erlaubnis schon.
Vorschlag: Du stellst den Antrag, eine Vertrauensperson mitzubringen, schriftlich an die Schulleitung mit Durchschlag an das Schulamt und bittest ggf. um Angabe der Rechtsgrundlage, wenn abgelehnt wird.
Von der Sache her könntest du dich kundig machen (für andere Bundesländer googeln) bei:
Landeselternschaft Grundschulen NRW e.V., Keilstr. 37/ 44879 Bochum, Tel.: 0234 5882545
Hinweis: Es gibt zum Beispiel die Möglichkeit, dass Eltern eine Person bevollmächtigen, ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft wahrzunehmen. Solche Bevollmächtigte sind stimmberechtigt und können sogar gewählt werden.
Du könntest also auch für dein Elterngespräch eine Person schriftlich bevollmächtigen, mit dir zusammen deine Interessen im Elterngespräch wahrzunehmen. Diese Vollmacht dann bereithalten.
Du müsstest eigentlich durchaus jemanden mitnehmen können. Es geht ja wohl kaum um Schulinterna, sondern um Dein Kind. Da wirst Du ja entscheiden können, wer was erfahren soll und was nicht.
Ich hatte mal meinen Sohn zu einem Elterngespräch geschickt, weil ich mich nicht teilen konnte. Er konnte anstandslos mit den Eltern reden. Mein Sohn war 18 und meine Tochter 15.
Sehr merkwürdig. Es ist dein Kind. Dann würde ich drauf verzichten.