Darf ich vor der Einfahrt parken, wenn nebendran ein Zebrastreifen ist?

8 Antworten

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Also man darf ja vor seiner eigenen einfahrt Parken.

Ja klar darf man.... nunja... es sei denn, dass da die Beschilderung dagegen ist.

Weißt Du, Deine Einfahrt beginnt ganz exakt an der Grundstücksgrenze, der Gehweg davor und natürlich auch die Fahrbahn ist nicht Teil der Einfahrt.

Das da eine Einfahrt ist, hat nur die Auswirkung auf den öffentlichen bereich, dass andere davor nicht parken dürfen, auch wenn keine Beschilderung da ist, um Dir die Ausfahrt nicht zu behindern.

Mehr jedoch nicht, es impliziert für Dich keinerlei Sonderstellung.

Aber direkt neben unserer Einfahrt ist ein Zebrastreifen

Und dann sind wir genau da, vor dem darf JEDER - da bist auch Du dabei, nur 5 Meter entfernt Parken.

Also darf ich jetzt vor meiner Einfahrt parken oder nicht?

Wenn diese im Bereich von vor 5 Metern vor dem Zebrastreifen liegt, nein, darfst Du nicht.

Jedoch bist Du in der tollen Situation, musst Du ja auch nicht, Du kannst ja in der Einfahrt parken.

Wenn der Gehsteig abgesenkt ist, gibt es dazu keine einheitliche Regelung.

Allerdings ist es häufig der Fall, dass sich vor einer Zufahrt ein abgesenkter Bordstein befindet. Laut § 3 Abs. 3 Nr. 5 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen jedoch verboten. Wie verhält es sich also hier: Ist das Parken vor eigenen Grundstückseinfahrten auch dann erlaubt, wenn der davor liegende Bordstein abgesenkt ist?

Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Die Sachlage ist bei gerichtlichen Urteilen strittig und wird unterschiedlich behandelt. Eine grundlegende und einheitliche Regelung steht noch aus. Manche Fachleute (beispielsweise Bouska) gehen davon aus, dass das Abstellen eines Fahrzeugs vor der eigenen Zufahrt, auch wenn sich dort eine Bordsteinabsenkung befindet, rechtmäßig ist.

Andere Quellen (beispielsweise Berr/Hauser/Schäpe) geben an, dass sich das Parkverbot vor einem abgesenkten Bordstein auch auf die eigene Grundstückszufahrt erstreckt. Dies wird dadurch begründet, dass Bordsteinabsenkungen auch dazu dienen, Rollstuhlfahrern oder Personen, die einen Kinderwagen schieben, das einfache Auf- und Abfahren vom Bürgersteig zu ermöglichen. https://www.bussgeldkatalog.org/parken-vor-grundstueckseinfahrten/

Mit dem Zebrasteifen wird es sich ähnlich verhalten.

Was jetzt, man darf nicht, oder man darf?

Bei uns ist Parken vor Einfahrten nicht erlaubt. Und wenn es eng zugeht, auch nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Und Abstand zum Zebra ist sicherlich noch bekannt aus der zweiten Fahrstunde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BEIM PARKEN VOR ZEBRASTREIFEN FÜNF METER ABSTAND EINHALTEN - PARKVERBOT FÜRS SEHEN UND GESEHENWERDEN

verfasst am 28.01.2016

Autofahrer dürfen nicht direkt vor einem Zebrastreifen parken. Das dient der Sicherheit von Fußgängern. Auch Ampeln darf man nicht mit seinem Auto verdecken.

Aschaffenburg - Parken verboten: Wer sein Auto direkt vor einem Zebrastreifen abstellt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Grund: Sonst wird an der Stelle die Sicht auf den Gehweg eingeschränkt, und Fußgänger sind unter Umständen zu spät für andere Autofahrer zu erkennen. Darum gilt dort ein Mindestabstand von fünf Metern. "Allerdings nur vor und nicht hinter dem Zebrastreifen", erläutert Frank Häcker, Verkehrsrechtsexperte aus Aschaffenburg. Gemessen wird das vom Zebrastreifenschild aus. Das mögliche Bußgeld für innerhalb der fünf Meter abgestellte Autos liegt bei 15 Euro.

https://www.motor-talk.de/news/parkverbot-fuers-sehen-und-gesehenwerden-t5571612.html#:~:text=Beim%20Parken%20vor%20Zebrastreifen%20f%C3%BCnf%20Meter%20Abstand%20einhaltenParkverbot%20f%C3%BCrs%20Sehen%20und%20Gesehenwerden&text=Autofahrer%20d%C3%BCrfen%20nicht%20direkt%20vor,dient%20der%20Sicherheit%20von%20Fu%C3%9Fg%C3%A4ngern.

Woher ich das weiß:Recherche