Darf ich mit meinem SchokoTicket in Zügen der deutschen Bahn fahren?

2 Antworten

Für jedes Monatsticket, auch das Schokoticket, des VRR gilt folgende Nutzungserlaubnis:

Du darfst alle Züge des Nahverkehrs im Bereich des VRR nutzen, aber keine Züge des Fernverkehrs. Und das gilt auch für jede Bahngesellschaft, also sowohl DB, Prignitzer, Nordwestbahn, Eurobahn, Regiobahn usw. Aber auch nur in der 2. Klasse. Für die Nutzung der 1. Klasse wäre ein Zusatzticket Stufe 2 erforderlich.

Nutzung erlaubt:

RE     = Regionalexpress
RB     = Regionalbahn
S-Bahn = S-Bahnen

Nutzung verboten:

IR     = Interregio
D-Zug  = D-Zug
IC     = Intercity
EC     = Eurocity
ICE    = Intercity-Express
         und alle andere Züge des Fernverkehrs
         (CityNight, EuroNight, usw.)

Mit dem Schokoticket darfst Du auf fast allen Linien in deinem Geltungsbereich fahren, aber nur zum Teil. Das Schokoticket gilt in der Preisstufe D, je nachdem wo Du wohnst im Nord oder Süd-Bereich. Das ist in der Karte rot oder grün markeiert.

http://k4d.eu/vrr-gebiet

EInige Linien sind nicht erlaubt oder gesperrt. Das wäre z.B: die Linie 444 und S30 in Dortmund.

Für das Schockoticket ist es aber ein klein wenig anders, denn die grau hinterlegten Städte sind NICHT inbegriffen. Es sei denn Du wohnst in einer solchen Stadt und gehst in einer Nachbarstadt zur Schule. Dann ist z.B: die Fahrt von Unna nach Dortmund oder Wegberg nach Mönchengladbach erlaubt, woweit dort der VRR-Tarif gilt.

Beispiel: Als z.B. Wegberger Bewohner nicht für die die Fahrt von Wegberg nach Unna. Das gälte dann nur für die entsprechende Stadt und auch nur im Übergang.

Anderes Beispiel: Wenn Du in Kamen wohnst und willst nach Unna, würde das Ticket (übrigens auch das Ticket 2000 usw.) nicht gelten. Da wäre dann ein Ticket der VKU erforderlich.


Ja, die Regionalbahnen unjd S Bahnen innerhalb des VRR sind safe.