Darf man Polizeiauto filmen?

8 Antworten

Gab mal einen, der hat einen Rettungshubschrauber angezeigt, der auf einem Platz in der Stadt zu einem Einsatz gelandet war. Bist Du der Enkel von dem?

Das ist kein Beweis, dass sie sich nicht an Regeln halten.

Sie können bspw. im Einsatz gewesen sein und Sonderrechte in Anspruch genommen haben. Dann dürfen sie nämlich auch durch die Fußgängerzone fahren.

Bevor du von deinen TikTok Followern ausgelacht wirst:

Die Polizei hat andere Rechte als ein normaler Bürger. Die dürfen auch mal durch eine Fußgängerzone fahren. Vielleicht hatten sie ja einen Einsatz (was auch manchmal so sein kann auch wenn kein Blaulicht oder Sirene in Benutzung sind)

Das Aufnehmen von Videos oder Fotos bei Polizeieinsätzen ist grundsätzlich erlaubt. Wer die Aufnahmen ins Netz stellt, muss aber die Gesichter der Beamten unkenntlich machen – das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Mehr Klicks, mehr Geld. Nach diesem System verdienen Youtuber oft ihr Geld. So auch der Youtuber, um den es hier geht. Er hatte Videos von Polizeieinsätzen ins Netz gestellt. Ganz normale Einsätze aus dem polizeilichen Alltag – Routine sozusagen. Mit auf den Videos waren auch Polizeibeamte zu sehen – unverpixelt, deutlich erkennbar. Die fanden das allerdings gar nicht gut. Insgesamt 17 von ihnen stellten Strafanträge gegen den Youtuber, weil sie sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Und sie bekamen Recht.
Die Videos hätten so nicht veröffentlicht werden dürfen, die Beamten hätten verpixelt werden müssen, haben das Landgericht Bonn und in der nächsten Instanz jetzt auch das Oberlandesgericht Köln entschieden. Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen nämlich Fotos oder Videos grundsätzlich nur mit Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden. Aber Polizisten sind ja nicht jedermann, sie sind Repräsentanten des Staates.
„Die Frage, die da im Mittelpunkt steht: Haben Polizisten ein Recht am eigenen Bild?“, erklärt Medienrechtsanwalt Martin Gerecke. Oder gilt hier eine Ausnahme, so dass auch ohne Einwilligung Bilder gemacht und später unverpixelt veröffentlicht werden durften?
„Früher gab es diese Ausnahmen für relative und absolute Personen der Zeitgeschichte, das gibt es heutzutage nicht mehr. Sondern heute sagt man: Liegt ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vor? Das heißt, man braucht ausnahmsweise nicht die Einwilligung des Abgefilmten, wenn wir ein zeitgeschichtliches Ereignis haben.“
Polizeiroutine aber sei kein solches zeitgeschichtliches Ereignis, haben die Gerichte entschieden. Der Youtuber habe lediglich Alltagseinsätze gezeigt, die, so heißt es im Urteil, „keinen Vorgang von gesellschaftlicher Tragweite und Bedeutung zum Gegenstand haben“. Und weil derjenige, der das Kunsturhebergesetz verletzt, sogar eine Straftat begeht, muss der Youtuber jetzt 2.800 Euro – 70 Tagessätze à 40 Euro – Strafe zahlen.
Bei Unfällen oder Katastrophen sind Medien meist schnell vor Ort. Doch zunehmend kommen auch Menschen, die Bilder und Videos über die sozialen Medien verbreiten wollen – und behindern in besonderer Weise die EinsatzkräfteBei zeitgeschichtlichen Ereignissen gelten andere Regeln
Bei der Gewerkschaft der Polizei begrüßt man diese Entscheidung. Für Polizistinnen und Polizisten gebe es jetzt mehr Rechtssicherheit, sagt Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP: „Ja, das ist natürlich für uns von Vorteil. Das ist eine Sichtweise, die wir schon länger vertreten haben. Und jetzt die Entscheidung dazu zu haben, das entspricht natürlich unserem Geschmack.“
Allerdings heißt das nicht, dass Fotos oder Videos von Polizisten gar nicht veröffentlicht werden dürfen. Denn manche Einsätze können sehr wohl als zeitgeschichtliche Ereignisse gewertet werden. Rechtsanwalt Martin Gerecke: „Man sagt zum Beispiel bei Polizeieinsätzen, wenn Sie Gewalt dokumentieren zum Beispiel, dann ist das sicherlich mal ein gesellschaftliches Ereignis.“
Oder auch bei Demonstrationen. Die Abgrenzung, wann ein gesellschaftliches Ereignis vorliegt und wann nicht, ist heikel – geht es doch um den Kern zweier aufeinanderprallender Grundrechte: Die Persönlichkeitsrechte der Polizisten auf der einen Seite und die Pressefreiheit auf der anderen Seite.

https://www.deutschlandfunk.de/fotos-und-videos-von-polizeieinsaetzen-wann-haben-100.html

Nein, du darfst sowas nicht öffentlich stellen. Denn selbst wenn die Polizisten etwas Verbotenes getan haben, darfst du das nicht öffentlich anprangern. Denn auch Polizisten haben ein Persönlichkeitsrecht.

Wenn es dich so stört, kannst du das "Vergehen" ja auch zur Anzeige bringen und das Video als Beweismaterial mitliefern. Nur veröffentlichen darfst du das nicht, wenn da Personen erkannt werden könnten.