Darf man als Polizist schlagen/boxen?

6 Antworten

Auch Polizeibeamte, dürfen selbstverständlich Notwehr (Paragraph 32 StGB) üben, sofern ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt. Im Gesetzestext heißt es: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einer anderen Person abzuwenden". Die Frage die sich stellt ist, wo der "gegenwärtige rechtswidrige Angriff" beginnt und dass ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe NICHT erst dann der Fall, wenn man bereits einen Schlag oder einen Tritt des Angreifers abbekommen hat sondern es genügt, dass dieses unmittelbar bevorstehend ist. Sobald also jemand die Hand gegenüber einem erhebt, darf man stets Notwehr üben, egal ob als Polizeibeamter oder als "Normalperson".

Mfg.


furbo  19.12.2020, 08:20

Nicht schlecht geschrieben, du lässt aber einen wichtigen Aspekt unbeachtet:

Das, was du als Notwehr des Polizeibeamten beschreibst, fusst nicht auf dem § 32 StGB, sondern auf dem Polizei- und Verwaltungsrecht. Polizeibeamte üben in Ausübung ihres Amtes keine Notwehr aus.

Jeder gewalttätige Angriff stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Diese Störung zu bekämpfen ist originäre Polizeiaufgabe. Greift eine Person einen Dritten oder den Polizeibeamten an, bekämpft der Polizeibeamte diesen Angriff mit unmittelbarem Zwang. Behördendeutsch: Sofortvollzug, zwangsweise Durchsetzung eines Verwaltungsaktes ohne vorherigen VA und Androhung.

Letztlich ist die Aktion des Polizeibeamten mit der in einer Notwehrsituation vergleichbar.

Aber gewaltiger Unterschied zur Notwehr: Die Handlung des Polizeibeamten auf Verwaltungsrecht muss verhältnismäßig sein, die des Verteidigers in der Notwehr nicht.

Es mussten sogar schon Gerichte darüber urteilen, ob ein Pokizeibeamter überhaupt Notwehrrecht in Anspruch nehmen dürfen. Ja, sie dürfen.

Das Notwehrrecht des Polizeibeamten könnte man als Netz sehen, das den Polizeibeamten auffängt, wenn er durch das Polizeirecht durchfällt.

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Der Polizist darf Angriffe auf Rechtsgüter, also auch körperliche Angriffe, abwehren. Dazu zählen auch Schläge.

Notwehrrecht kommt aber i.d.R. nicht zur Anwendung. Der Polizeibeamte bezieht seine Befugnis aus dem Polizeirecht.

eigentlich nicht! weil du ja "geschult" wurdest, mit den Personen zu Reden und nicht Zuschlagen darfst, weil Du dann auch eine Körperverletzung machst; es gibt natürlich fragwürdige Fälle aber zumindest musst oder solltest Du Ruhe bewahren


David  19.12.2020, 00:36

Schwachsinn.

Wenn einer auf einen Polizisten einprügelt, darf der sich auch wehren.

Auch mit Schlägen.

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w60muc13  19.12.2020, 00:38
@David

ich denke nicht; man darf zwar den Gegner mit einem Polizeigriff nach unten auf den Boden zwingen und ihm Handschellen anlegen aber Einprügeln darf man auf ihn nicht!

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derwaffenpro  19.12.2020, 01:17
@w60muc13

Dann denkst du falsch.
Wenn du auf einen Polizisten einschlägst wird dieser zurückschlagen oder andere Mittel gegen dich einsetzen.

Schlagen lassen wird er sich bestimmt nicht und er ist auch nicht verpflichtet Schläge mit einem „Polizeigriff“ abzuwehren.

Wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt kann auch solch ein Angriff sogar mit der Dienstwaffe abgewehrt werden.

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furbo  19.12.2020, 08:30
@derwaffenpro

An einem Vatertag sind einmal 4 Leute auf mich eingestürmt und wollten mir als Leder. Ich hab geschlagen und getreten und mir damit die Angreifer vom Hals gehalten. Bis Verstärkung eintraf und wir sie überwältigten.

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Logischerweise darf ich im Normalfall meinen gegenüber als Polizist nur ohne ihn zu verletzen mit Judogriffen zu Boden bringen.

Hallo,

logischerweise darfst du im Normallfall niemanden zu Boden bringen.

Dir bleibt Notwehr - Eine Maßnahme die Gefahr für dich abzuwenden. Ob du das und in welchem Maße du das druftest müsste ein Gericht klären.

Wie ein Polizist den Angreifer niederingt, ist diesem nicht vorgeschrieben. Es sollte aber grundsätzlich verhältnismäßig und verletzungsfrei verlaufen. Gerade in Coronazeiten ist z.B. das Treten empfehlenswert, um einen größeren Anstand zu wahren.