Darf ich mich Anmelden,obwohl die Polizei mein Handy hat?

3 Antworten

Sagen wir es mal so: Du solltest unbedingt davon absehen, Beweismittel zu verändern oder zu vernichten. Ansonsten sitzt du nämlich ganz schnell in U-Haft (Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StPO)).

Ich würd warten bis du es wieder bekommst um ggf. Missverständnisse zu vermeiden

weil mir etwas unschönes passiert ist

Wenn Dein Handy deswegen zwecks Ermittlung bei der Polizei ist, würde ich das lassen.