Darf ich meinen Namen nicht ändern?

5 Antworten

sorry, wenn ich es mal so direkt schreibe. Du sagst, Du hältst es mit Deinem Vornamen nicht mehr aus?

Wie Du schreibst, befindest Du Dich in Privatinsolvenz. Das bedeutet doch regelmäßig, dass es mehrere Menschen gibt, die auf Deine Zahlungsfähigkeit vertraut haben und nunmehr voraussichtlich auf tausende Euro ihres Geldes verzichten müssen.

Du bist jedenfalls auf der besseren Seite: bist Deine Schulden los, behältst dafür Deinen (ungeliebten) Vornamen, Deine Gläubiger müssen auf ihre Forderungen verzichten, auf die sie regelmäßig dringend angewiesen sind und geraten eventuell selber in die Schuldenfalle, durch Dich verursacht. Aber sie behalten wenigstens ihre guten Namen (Ironie off), da frage ich mich doch, was besser ist.

Was Dein Psychiater sagt, spielt da ebenso wenig eine Rolle wie das, was Dein Mezger sagt. Du bist in Privatinsolvenz, da geht das nicht. 


newname1908 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 07:44

Abgesehen von der Insolvenz ist auch Thema, dass bei Schufa Einträgen keine Namensänderung erfolgen kann.

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Auch wenn du deinen Namen änderst, dann bleibt es bis und über deinen Tod hinaus in deiner Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde vermerkt in den Archiven.

Ein schlechter Schufaeintrag ist aus meiner Sicht kein Grund dazu, den Vornamen zu ändern.

Gegen die Ablehnung der Stadt sollte jedoch Widerspruch eingelegt werden können.

Zumal dann, wenn ein psychiatrisches Gutachten vorliegt.

Solltest Du es schaffen, daß der Vorname geändert wird, steht der neue Vornanme jedoch auch in der Schufa.

Fraglich, ob das Ganze dann Sinn ergibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Man kann seinen Namen unter bestimmten Voraussetzungen und gegen eine saftige Gebuehr aendern lassen.

In der Schufa zu stehen, erfuellt diese Voraussetzungen nicht. Ganz im Gegenteil, sich auf diese Weise seinen Glaeubigern entziehen zu wollen, ist ein ziemlich kriminelles Ansinnen. So etwas unterstuetzt auch kein Psychiater.

Eine Schreiben mit dem Grund fuer die Ablehnung einer Namensaenderung hast Du doch bereits erhalten. Und ja, das ist richtig. Das Namensrecht unterstuetzt keine kriminellen Aktionen.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html


newname1908 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 06:28

Niemand sagt, dass ich kriminelle Absichten habe. Wie oben beschrieben, habe ich bereits ein Schreiben meines Psychiater erhalten. Kriminelle Absichten spielen keine Rolle. Schließlich kann man auch seinen Namen bei zb Heirat ändern obwohl man in der Schufa steht. Macht für mich also keinen Sinn.

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Sterntaler927  13.07.2024, 06:37
@newname1908

Du willst Deinen Namen aendern, WEIL Du in der Schufa stehst. Das ist ganz klar eine kriminelle Erwaegung. Sei froh, dass Dein Antrag aus eben diesem Grunde abgelehnt und auf diese Weise verhindert wurde, dass Du eine Straftat begehst.

Ob das fuer in DICH "Sinn macht" oder nicht, ist gar nicht relevant.

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superseegers  13.07.2024, 08:57
@newname1908

Es gibt Fälle, da ist eine Namensänderung vorgesehen oder machbar (siehe Beispiel Heirat) und welche, da ist es nicht vorgesehen (mein Psychater sagt, es wäre gut für mich, einen anderen Vornamen zu haben).

Das Amt hat Dir geschrieben, also Klage dagegen (Verwaltungsgericht) oder lass' es.

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