Darf ich gefundene Tierschädel verkaufen?
Hallo. Wenn ich auf dem eigenen Grundstück oder am Wiesen- oder Waldrand einen Tierschädel finde (kein Geweih), darf ich den mitnehmen, desinfizieren und dann als Souvenir verkaufen? Bei Geweihen weis ich, dass nur der Besitzer des Jagdreviers die Trophäe mitnehmen darf. Gilt das auch für Vogelschädel, Katzen- oder Wildschweinschädel?
Würde mich mal sehr interessiert. Am besten wäre eine Antwort von erfahrenen Jägern.
Vielen Dank an alle im Voraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/antnschnobe/1704839629735_nmmslarge__0_96_960_960_8d10276f6d75c384ac2e6506dbf0df86.jpg?v=1704839630000)
Nein, nicht ganz so einfach.
Ein Teil unterliegt dem Jagdrecht - alles vom Rotwild, Rehwild, Schwarzwild (Wildschwein), Raubwild (Fuchs, Dachs, Marder, Wiesel ..), Federwild, Kaninchen, Hasen, Greifvögel (Bussard, Falken..) .. und einige mehr.
Das darfst Du nicht an Dich nehmen - und schon gar nicht verkaufen. Das fiele unter § 292 StGB Jagdwilderei.
Ebenso verhält es sich mit Schädeln, Knochen, Federn von Tieren, die dem Naturschutz/Artenschutz unterstellt sind. Und das sind die meisten, u.a. fast alle Singvögel, Nachtgreifvögel (Eulen..), Reptilien..
Hier stehen sehr hohe Strafen alleine für die Inbesitznahme an, vom Verkauf ganz zu schweigen.
Das einzige, was man unbesorgt mitnehmen könnte, wären die Überreste von Haus- und Nutztieren (Katze, Hund, Rind, Pferd..). Hier aber steht die Frage, ob man das sollte, denn auch diese Knochen, Schädel etc. haben in der Natur ihre Berechtigung (für Insekten etc).
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Funktioniert nur für Arten die nicht geschützt sind. Kannst du also bei Vögeln schon mal komplett vergessen.