Darf man Steinbock Geweihe verkaufen?

2 Antworten

kurz zur Begrifflichkeit:

Der Steinbock hat Hörner, die er sein Leben lang hat. Geweih wird jährlich abgeworfen und wächst wieder nach. Wird getragen von Reh-, Rot-, Sika-, Dam-, Elchwild.

Zur Frage:

Ich kann aus der Sicht eines Jägers sagen dass man Teile vom Steinwild nur unentgeltlich weitergeben darf. Wie das als nicht-JAgdscheininhabe aussieht bin ich mir nicht ganz sicher.

Die einschlägigen Gesetzestexte sind

https://www.gesetze-im-internet.de/bwildschv/__4.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bwildschv/__5.html :

§ 5 BWildSchV Rechtmäßiger Besitz, Nachweispflicht

Wer Tiere der in Anlage 5 genannten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, kann sich gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Berechtigung hierzu nur berufen, wenn er auf Verlangen nachweist, daß die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach § 2 Abs. 2 bis 5 vorliegen oder glaubhaft macht, daß er oder ein Dritter die Tiere bei Inkrafttreten dieser Verordnung in Besitz hatte. Für Gegenstände zum persönlichen Gebrauch oder Hausrat gilt dies nur, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß eine Berechtigung nach § 2 Abs. 2 bis 5 nicht besteht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Forststudent, Jäger

Amirsol08 
Beitragsersteller
 19.04.2023, 14:01

Zur Info ich habe das Geweih geschenkt bekommen gilt dies dann trotzdem

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DaggiSeidler  19.04.2023, 14:05
@Amirsol08 Ich glaube das überschreitet meine Kenntnisse. Ich will nix Falsches sagen wenn's um rechtliches geht.
frag mal PaulSam2612 der hat auf guteFrage mal viele Fragen zur Jagd beantwortet
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Waldmensch70  19.04.2023, 15:44
@Amirsol08
ich habe das Geweih geschenkt bekommen gilt dies dann trotzdem

Ich wüsste nicht, das sich Gesetze dadurch ändern, das man etwas geschenkt bekommt.

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DaggiSeidler  19.04.2023, 16:23
@Waldmensch70

wenn man was geschenkt bekommt, ist es ins eigene Eigentum übergegangen. Ohne jemandem was zu unterstellen, wenn der Schenkende nicht der eigentümer ist/ nicht die tatsächliche Gewalt über die Sache hat, kann er sie nicht veschenken. (z. B. Wilderei der Hörner)

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Kommt darauf an!

Wie alt sind diese Hörner?

Gibt es einen Herkunftsnachweis?

Welcher Steinbock ist es genau?

Wo wurde dieser Steinbock zu seiner Zeit erlegt?

Es gibt auch mit dem Handel von Produkten von geschützten Wildtieren genügend ausnahmen. Jedoch sollte man sich im Zweifel darüber informieren, schlicht einfach beim Zoll nachfragen!