Darf ich einen e-Scooter als Tretroller, ohne elektrische Unterstützung, nutzen wenn ich mehr als 0,5 Promille Blutalkohol habe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich bin mir da nicht sicher ob das überhaupt funktioniert.

Grundsätzlich gilt der e-scooter aber als Kraftfahrzeug. Da ändert es nichts, ob er gerade selbstständig fährt oder eben nicht. Somit sollten die gleichen Regeln wie davor gelten, also die 0,5 %

Wenn du aber einen normalen Tretroller hast, der eben keinen Motor hat, ist das anders. Dieser gilt gem. §24 StVO nicht als Fahrzeug, man gilt also als Fußgänger. Du darfst somit auch auf dem Gehweg etc. fahren.

Ob der Tretroller dann strafrechtlich als Fahrzeug gilt weiß ich leider nicht. So oder so, die Straftat gem. §316 StGB geht erst bei mindestens 1,1 Promille los, oder wenn man nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Somit hast du hier noch etwas mehr Spielraum

Im Gegensatz zum Pedelec oder normalen Fahrrad, dass ich erst ab 1,6 Promille nicht mehr nutzen darf.

Das ist so nicht ganz korrekt. Zwar ist das bloße Fahren mit einem Fahrrad über 0,5 Promille kein Bußgeldtatbestand aber kommt es zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall hat man auch auf dem Fahrrad ab 0,3 Promille ein Problem.

Zu deiner eigentlichen Frage: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge (1 Abs. 1 Satz 1 eKFV), daher gilt hier die 0,5 Promillegrenze. Ob du den E-Antrieb nutzt oder nicht ist unerheblich. Es ist bei Auto auch eine Trunkenheitsfahrt wenn du den Motor auslässt und betrunken ein Gefälle herunter rollst. Kraftfahrzeug bleibt kraftfahrzeug.

Im Gegensatz zum Pedelec oder normalen Fahrrad, dass ich erst ab 1,6 Promille nicht mehr nutzen darf.

..... es ist völlig egal, welches Fahrzeug du nutzt.
Wenn du im Straßenverkehr zu einer Gefahr für Andere wirst, ist die Promillegrenze für das verwendete Fahrzeug irrelevant. Eine Gefährdung hat IMMER eine Strafe zur Folge.

Stelle dir selbst die Frage, ob du angetrunken (egal wie viel Promille!) wirklich eine Gefährdung für Andere ausschließen kannst. Wenn nicht, ist selbst der Spaziergang zu Fuß nicht die richtige Wahl - höchstens bis zum Taxi.

Wie soll man als Polizist denn unterscheiden, ob der eRoller gerade genutzt wurde oder nicht. Man ist im oeffentlichen Verkehrsraum mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug , dann gilt 0,5 Prom. Ausserdem werden Pedelecs als Mopeds eingestuft, nicht als Fahrraeder.


laoist 
Beitragsersteller
 01.11.2023, 08:59

Was du meinst ist ein e-Bike. Da gilt die 0,5 Promille Grenze.

Pedelec steht für "Pedal Electric Cycle" und bezieht sich auf Fahrräder, die einen elektrischen Hilfsantrieb haben. Die Motorunterstützung wird automatisch aktiviert und deaktiviert, abhängig von der Trittfrequenz des Fahrers. Die Geschwindigkeit des Pedelecs ist normalerweise auf 25 km/h begrenzt. Solche Fahrräder gelten rechtlich als Fahrräder und erfordern keine Zulassung, Versicherung oder Helm. Deshalb gilt auch die 1,6 Promille Grenze