50ccm Roller mit A1 führerschein offen fahren?

2 Antworten

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 darfst du Zweiräder fahren bis zu 125ccm. Das heißt aber nicht, dass du auch unbedingt eines mit der Maximalzahl von 125ccm haben musst. Du darfst durchaus auch ein kleineres fahren.

Wenn du eine 50ccm Maschine hast, die schneller als 45km/h läuft (auch in den Papieren), dann darfst du das nicht mehr mit AM sondern brauchst auch die Klasse A1 dazu.Du kannst dann auch nicht mehr einfach mit einem Versicherungskennzeichen fahren sondern musst das Gefährt richtig zulassen. Hast du nur ein kleines Versicherungsschild, dann würde die Versicherung zwar weiterhin einspringen (du wärst also NICHT ohne Versicherungsschutz), aber im Schadenfall könnte dich die Versicherung mit bis zu 5000€ (so weit ich mich recht erinnere) in Regress nehmen.

nein, das wäre versicherungsbetrug. der roller darf nur die maximalgeschwindigkeit von 45 kmh haben :)