Darf ich eine zweit Korrektur bei einer Klassenarbeit verlangen?

5 Antworten

dadurch werden die Rechtschreibfehler und Zeichensetzung nicht besser. Ob dadurch eine andere Note kommt? Unwahrscheinlich, Probieren kannst du es aber trotzdem

Wenn er eventuell auch nur Zeichen und Rechtschreibfehler angezeichnet hat, dann könnte es sein, dass du nach einer Zweitkorrektur noch schlechter bewertet wirst, falls doch noch etwas auffällt / er mehr bewertet. Manche Lehrer sind teilweise ja so kulant einen Satz durchgehen zu lassen, wenn man schon viele Fehler drin hat.

Solltest du durch deine Zeichen+Rechtschreibfehler besser als die angegebene Note liegen, dann würde ich einfach einmal nachfragen, was die Note schlechter gemacht hat.

Zweitkorrektur kann, was die Note betrifft, nämlich nach hinten los gehen.


Lg

nur Rechtschreibfehler und Zeichensetzungsfehler

Irgendwann wirst du merken, dass deine Deutschkenntnisse von anderen Menschen danach beurteilt werden, ob du das beherrscht und nicht danach, wie gut du etwas schriftlich nacherzählst, eine Erörterung schreibst oder darüber berichtest, was sich dieser oder jener Dichter bei einem Zitat gedacht hat.

Natürlich gehört das auch dazu, aber die Rechtschreibung und die Zeichensetzung fallen zuallererst ins Auge.

Zu deiner Frage: Natürlich könnt ihr eine weitere Begutachtung erbitten, allerdings ist es zweifelhaft, ob dir das in der allgemeinen Beurteilung jetzt und in Zukunft hilfreich sein wird.

Die Bewertung einer Klausur soll aus den Randbemerkungen hervorgehen und nachvollziehbar sein. Wenn dem nicht so ist, muss der betreffende Lehrer die Bewertung anderweitig begründen. Z.B. bei der Besprechung der Klausur.

Gleichwohl kann keine Zweitkorrektur gefordert werden. Jedenfalls nicht von der Schule. Allerdings steht es jedem frei, ein Gutachten durch eine geeignete Fachkraft anfertigen zu lassen. Selbstverständlich auf eigene Kosten. Aber auch ein solches Gutachten wäre keine Garantie für eine Notenänderung.

Darüber hinaus muss gesagt werden, dass eine einzelne Klausur keinen Verwaltungsakt darstellt. Das bedeutet, Rechtsmittel gibt es nicht. Lediglich die Möglichkeit der Beschwerde.

Klar - aber was soll dabei herauskommen? Lass dir von deiner Lehrerin die Note begründen!